Lockdown: Urteil des OLG Dresden

KiK muss nur die halbe Miete zahlen

25. Februar 2021
Redaktion Börsenblatt

Das OLG Dresden hat in einem Urteil entschieden, dass ein vom Lockdown betroffenes Ladenlokal nur die halbe Miete zahlen müsse. Damit wird eine Klage gegen den Textileinzelhändler KiK, der eine Monatsmiete nicht gezahlt hatte, teils abgewiesen.

Laut Medienberichten hatte der Textileinzelhändler KiK im April 2020 für seine Filiale in Sehma (Erzgebirge) nicht gezahlt. Der Vermieter hätte dagegen geklagt und vor dem Landgericht Chemnitz gewonnen. Das Oberlandesgericht Dresden hat nun am 24. Februar dieses Urteil wieder aufgehoben und in der Sache anders entschieden.

Das Landgericht Chemnitz hatte das Textilunternehmen zur Zahlung der vollständigen Miete verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung hatte vor dem Oberlandesgericht nun teilweise Erfolg.

KiK hatte die Monatsmiete nicht gezahlt, weil die Filiale vom 19. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 aufgrund der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht öffnen konnte, heißt es in einer Pressemitteilung des OLG Dresden, in der von "Die Beklagte" die Rede ist (KiK wird nicht namentlich genannt). Diese sei der Ansicht, dass die Miete für den Zeitraum der Schließung auf "Null" reduziert sei und berufe sich dabei auf einen Mangel des Mietobjekts, auf Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung und auf eine Reduzierung der Miete im Wege der Anpassung des Mietvertrages nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage.

Der für Gewerberaummiete zuständige 5. Zivilsenat gehe davon aus, dass es auf das Vorliegen eines Mangels des Mietobjekts nicht ankomme und die Vorschriften der Unmöglichkeit keine Anwendung fänden. Allerdings sei infolge der Corona-Pandemie und der staatlichen Schließungsanordnung eine Störung der (großen) Geschäftsgrundlage des Mietvertrages eingetreten. Das löse eine Anpassung des Vertrages dahin aus, dass die Kaltmiete für die Dauer der angeordneten Schließung auf die Hälfte reduziert werde.

Eine Reduzierung der Kaltmiete um 50 Prozent sei gerechtfertigt, weil keine der Parteien eine Ursache für die Störung der Geschäftsgrundlage gesetzt oder sie vorhergesehen habe. Es sei daher im vorliegenden Fall angemessen, die damit verbundene Belastung gleichmäßig auf beide Parteien zu verteilen.

Gegen das Urteil könne Revision eingelegt werden. Das hat der Vermieter offenbar vor: Laut Medien habe er angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

KiK hatte, wie etliche andere Unternehmen auch, laut Medien im April 2020 seine Vermieter in einem Schreiben informiert, dass man im Lockdown keine oder weniger Miete zahlen wolle. Im Frühjahr 2020 hatte KiK dann offenbar zumindest für mehrere Filialen keine Miete gezahlt, dagegen hatten die jeweiligen Vermieter geklagt – und in erster Instanz gewonnen. So hat etwa das Landericht Frankfurt im November 2020 entschieden, das KiK für die Shutdown-Monate die volle Miete zahlen müsse. Auch das Landgericht Heidelberg hatte im Juli 2020 zugunsten des Vermieters geurteilt. Hat das OLG Dresden nun ein wegweisendes Urteil in eine andere Richtung getroffen?