Bibliotheksgesetz von Maryland sieht Zwangslizenz vor

IPA und FEP unterstützen US-Verlage in E-Book-Streit

6. Januar 2022
Redaktion Börsenblatt

Internationale Unterstützung für die US-Verlage in einem Grundsatzstreit: Die Internationale Verleger-Vereinigung IPA und die Föderation der europäischen Verleger FEP unterstützen eine Klage des US-Verbands gegen das neue E-Book-Bibliotheksgesetz des Bundesstaats Maryland.

Die Klage des US-Verlegerverbands AAP (American Association of Publishers) richtet sich gegen das im Frühjahr 2021 vom US-Bundesstaat Maryland beschlossene Gesetz zur Lizenzierung von E-Books in Bibliotheken, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Laut "Publishing Perspectives" sieht die Regelung vor, dass Verlage ihre digitalen Bücher Bibliotheken zu Konditionen anbieten müssen, die der Bundesstaat festlegt. Das betrifft sowohl den Zeitpunkt als auch die Preisfestsetzung bei der Lizenzvergabe sowie andere Bestimmungen. Ein Verstoß gegen die Konditionen wird bestraft.

Die AAP, in deren Augen das Gesetz verfassungswidrig ist, hatte die Klage am 9. Dezember eingereicht und zunächst versucht, das Inkrafttreten des Bibliotheksgesetzes per einstweiliger Verfügung zu verhindern. Aktueller Stand ist, dass das Gericht für den 7. Februar eine Anhörung beider Streitparteien angesetzt hat. In dieser Phase kommt der Rückenwind von IPA und FEP gerade richtig: Die internationalen Verbände unterstützen die Position der AAP und machen unmissverständlich deutlich, dass das von Maryland beschlossene Gesetz in fundamentale Verfügungsrechte der Urheber:innen eingreift.

"Das Gesetz würde eine Verpflichtung zum Abschluss von Lizenzen unter Bestimmungen und Konditionen etablieren, die vom Staat vorgeschrieben werden. Damit würde die Freiheit von Verleger:innen geschwächt, Verträge frei abzuschließen, und das internationale Regelwerk, wie es in der Berner Konvention und dem WIPO-Copyright-Vertrag (World Intellectual Property Organization) niedergelegt ist, ausgehöhlt", heißt es in dem Statement der IPA. Zudem seien die USA Unterzeichner dieser Vertragswerke.

Die FEP verweist in ihrem Statement auf Versuche, auch in Europa das Urheberrecht zugunsten der Bibliotheken, die vermehrt E-Books anschaffen und ausleihen, zu verschlechtern. In Deutschland ist bis heute die Lizenzfrage beim E-Lending nicht geklärt. Der Bund hatte das Kapitel in seiner im Mai beschlossenen Urheberrechtsnovelle ausgespart.