In Bezug auf die Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen heißt es in der HDE-Mitteilung: Die Gastronomie bekomme bis zu 75 Prozent des durch die Coronaschließungen in den beiden Monaten entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen werde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.
"Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
- Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter über 1.000 Mitgliedsunternehmen und HDE-Hochrechnungen hätten bis zum 30. April rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- bzw. Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind.
- Die Anträge seien gestellt worden, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können.