Reform des Urheberrechts

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf

3. Februar 2021
Redaktion Börsenblatt

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar die Reform des Urheberrechts auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt. Aus der Sicht der Buchbranche sind vor allem die Punkte Verlegerbeteiligung und Bagatellschranken von Bedeutung.

Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform sei die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, so die Bundesregierung in einer offiziellen Mitteilung. Künftig sollen Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch solle dann dafür sorgen, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren, fair beteiligt werden.

Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren. Damit das nicht übermäßig geschieht, sind laut Gesetzentwurf kurze Ausschnitte erlaubt. Auch Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche können weiterhin verwendet werden. Gegenüber dem Referentenentwurf, der noch die lizenzfreie Nutzung von Texten bis zu einem Umfang von 1.000 Zeichen vorsah, sei die geringfügige Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte auf 160 Zeichen begrenzt worden, so Susanne Barwick, stellvertretende Justiziarin des Börsenvereins.

Mit der Reform wird auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen laut Bundesregierung künftig ihren Verleger beteiligen. Für den Beteiligungsanspruch sei es ausreichend, dass der Urheber dem Verleger die entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hat, so Barwick. Wie bereits im Referentenentwurf sei nicht mehr vorgesehen, dass dies vertraglich ausgeschlossen werden kann. Urheber sollen grundsätzlich zwei Drittel der Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten. Dies bedeutet, dass Verlagsquoten unter anderem beim Fachbuch (bisher 50 Prozent) künftig niedriger ausfallen. Der Verteilungsschlüssel könne aber künftig mit der Mehrheit aller Berufsgruppen innerhalb der VG Wort wieder geändert werden, so Barwick.

VG Wort fordert schnelle Umsetzung der Verlegerbeteiligung

Die VG Wort begrüßt den Kabinettsbeschluss und mahnt zugleich die schnelle Umsetzung der Verlegerbeteiligung an, wie es in einer Mitteilung heißt. Da auf europäischer Ebene mit der DSM-Richtlinie bereits vor fast zwei Jahren die Voraussetzungen für einen Beteiligungsanspruch der Verlage geschaffen worden seien, sei es nun höchste Zeit für eine nationale Regelung. Ohne diese würde die seit vielen Jahren bewährte gemeinsame Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage konkret in Frage gestellt.

Der Gesetzentwurf enthält auch Anpassungen für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern im sogenannten Urhebervertragsrecht, also etwa zwischen Schauspielerinnen und Schauspielern auf der einen Seite und Filmproduzentinnen und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Damit soll zum Beispiel eine angemessene Vergütung ermöglicht werden.

Schließlich müssen Sendeunternehmen für bestimmte unionsweit verbreitete Internet-Angebote die Rechte nur noch für den Mitgliedstaat erwerben, in dem der Sender seinen Sitz hat.

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) hat das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Online-SatCab-Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Zugang der europäischen Zivilgesellschaft zu Rundfunkinhalten, insbesondere bei internetbasierten Sendeformen, verbessern.

Börsenverein: "Licht und Schatten"

In einer Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zum heutigen Kabinettsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sagt Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis:

"Wir begrüßen es, dass das Bundekabinett endlich die wichtige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Der heutige Beschluss bringt im Detail für Kreative, Buchbranche und ihre Partner Licht und Schatten. Von zentraler Bedeutung – gerade für den Erhalt gemeinsamer Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT – ist die überfällige Wiedereinführung einer Verlegerbeteiligung. Hierbei hätte man sich allerdings den Mut gewünscht, noch direkter an die Rechtslage anzuknüpfen, die zwischen 1958 und 2015 im besten Einvernehmen von Autor*innen und Verlagen gegolten hat.

Stärkeren Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren sehen wir hinsichtlich der Ausgestaltung der urheberrechtlichen Haftung von Plattformen wie Youtube & Co. An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein. Es wird angesichts der engen zeitlichen Vorgaben sicherlich schwierig, noch die für die Verlage und Kreativen erforderlichen Veränderungen zu erreichen – wir müssen und werden das aber mit aller Kraft versuchen."