Wer kann sich für die Anerkennungsprämie bewerben?
Alle Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, deren Jahresumsatz maximal zehn Millionen Euro betrug und deren Gesamtumsatz über 50 Prozent aus dem Verkauf von Büchern generiert wurde, sind eingeladen sich für die Anerkennungsprämie zu bewerben. Für alle Buchhandlungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, ist die Ankerkennungsprämie eine gute Gelegenheit, um Anschaffungen oder Projekte in der eigenen Buchhandlung verwirklichen zu können.
Wie wird entschieden, wer eine Prämie erhält?
Mit der Anerkennungsprämie werden Buchhandlungen prämiert, die sich in den Jahren 2019 bis 2021 durch besondere oder herausragende Leistungen bei der Verbreitung und regionalen Sichtbarkeit von Büchern in Erscheinung traten. Ob und in welcher Höhe eine Buchhandlung auszeichnungswürdig ist, bestimmt sich dabei auf Basis eines punktebasierten Bewertungssystems. Die Kriterien hierfür finden sich in allen Einzelheiten auf unserer Website. Der zu betrachtete Zeitraum beginnt bereits vor der Pandemie im Juni 2019 und streckt sich bis Juni 2021. Es sollen die Buchhandlungen ausgezeichnet werden, die bereits vor der Pandemie maßgeblich zum kulturellen Leben in ihrer Stadt, ihrem Stadtteil oder Ort beigetragen haben und mit kreativen Ideen dies auch während der Pandemie fortgeführt haben.
Muss die Prämie einem bestimmten Zweck zugeführt werden?
Die Prämie muss im Laufe des Jahres 2022 unmittelbar in den eigenen Betrieb reinvestiert werden. Ob damit ein Lastenrad angeschafft, eine Lesung finanziert wird und /oder eine Schulung für das Team gebucht wird, ist jedem und jeder Inhaber*in selbst überlassen.
Wie aufwändig ist der Bewerbungsprozess für die Buchhändler*innen?
Im Vergleich zum Förderprogramm unter NSK I ist die Anerkennungsprämie deutlich weniger aufwändig. Es reicht, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen, das ab dem 9. September auf unserer Website abrufbar sein wird, es zu unterschreiben und postalisch an den Börsenverein zu schicken. Eine rein digital abgesandte Bewerbung reicht leider nicht aus, da die Bewerbung rechtlich einwandfrei zugeordnet werden muss, um Subventionsbetrug auszuschließen. Alle Nachweise bleiben bei den Bewerber*innen und müssen nicht eingereicht, aber bei einer möglichen Überprüfung griffbereit sein.
Welche Rolle übernimmt der Börsenverein bei diesem Programm?
Der Börsenverein übernimmt im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Abwicklung dieses Programms und damit die Vergabe der Fördermittel nach dem geschilderten Bewertungssystem.
Mit wie vielen Bewerbungen rechnen Sie?
Es stehen Prämiengelder für 1.030 Buchhandlunge bereit. Wir hoffen daher, mit Bewerbungen überflutet zu werden!