Coronavirus

Schweiz schließt Buchhandlungen

15. Januar 2021
Redaktion Börsenblatt

Lockdown ausgeweitet: Mit drastischen Einschnitten will die Schweiz einer dritten Coronawelle und einer gefährlichen Virusmutation begegnen.

Ab kommendem Montag (18. Januar) müssen neben Restaurants, Clubs und Sportstätten auch Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs schließen – das betrifft auch Buchhandlungen. Aber: Die  Anordnung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr und sonntags zu bleiben müssen, wird wieder aufgehoben.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzuordnen, wo dies möglich ist.
  • In der ganzen Schweiz sollen künftig die gleichen Regeln gelten. Einzelnen Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, Schließungen zu lockern.
  • Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden müssen keinen Nachweis über Umsatzeinbußen mehr erbringen. Sie werden automatisch als Härtefälle geführt.
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