Leider ist das häufig nicht so, europäisches und nationales Vergaberecht stehen dem entgegen. Denn öffentliche Aufträge von mehr als 215.000 Euro müssen zwingend EU-weit ausgeschrieben werden. Nun wird man einwenden, dass in Deutschland die Buchpreisbindung gilt, insofern also jeder Bewerber den gleichen Preis anbieten muss. Und das ist auch so, allein, das Vergaberecht gilt dennoch. So kommt es dazu, dass eine Kommune, die für ihre sechseinhalb Gymnasien und Berufsschulen Schulbücher anschaffen will, dabei die magische Grenze überschreitet und die Ausschreibung, so wie die für die Ausstattung der Mehrzweckhalle, in einschlägigen EU-weiten Ausschreibungsportale stellen muss. Das lesen Buchhandlungen landauf landab und bewerben sich. Aber nicht nur die, sondern auch Spezialunternehmen, die sich auf genau diesen Geschäftszweig verlegt haben. Die Angebote trudeln ein, sind inhaltlich identisch, ein paar werden wegen Formfehlern oder nicht vorhandener 0800-Telefonnummer aussortiert und unter dem Rest wird – ausgelost.
So kommt es dazu, dass ein Händler in Flens- Schulbücher nach Freiburg liefert oder umgekehrt. Ökologisch ist das nicht, wobei der findige Händler die Bücher vielleicht direkt vom Verlag schicken lässt. Was allerdings schwierig wird, wenn die Schule auf Klassenräume verteilte Lieferung fordert. Oder der Händler gibt es wiederum an einen spezialisierten Dienstleister. Wie auch immer: Was verloren geht, ist der Umsatz bei der Buchhandlung vor Ort und der persönliche Kontakt zwischen Kunde und Lieferant, bei dem vieles auf kurzem Wege geklärt werden kann.