Schutt in Frankfurt

Petition zum Erhalt der Buchhandlung gestartet

9. September 2020
Redaktion Börsenblatt

Im August erhielt Angelika Schleindl eine Räumungsklage für ihre Buchhandlung im Frankfurter Stadtteil Bornheim (zum Bericht). Inzwischen hat der Hauseigentümer Stellung genommen, gleichzeitig wurde eine Petition zum Erhalt der Buchhandlung gestartet. Update: Schleindl widerspricht den Aussagen des Hauseigentümers.

Der Hauseigentümer Hans Joachim Bader ließ der Redaktion folgende Stellungnahme zukommen: 

"Die Mieterin, die die vermieteten Gewerberäume für den Betrieb einer Buchhandlung nutzt, wandte sich im Sommer letzten Jahres an die beauftragte Hausverwaltung und bat aus alters- und gesundheitlichen Gründen um vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages. Die Mietaufhebung wurde einvernehmlich zum 31.12.2019 vereinbart und es erfolgte die Rückgabe der Gewerberäume in Anwesenheit aller Beteiligten. Ab Januar 2020 erfolgte eine Neuvermietung an eine Buchhändlerin. Es bestand deshalb keinerlei Anlass, gegenüber der ausgeschiedenen Mieterin bei einem beendeten Mietverhältnis eine Mieterhöhung vorzunehmen; ein Mieterhöhungsverlangen ist auch nie erfolgt. Obwohl das neue Mietverhältnis mit der neuen Mieterin unbeanstandet lief, blieb Frau Schleindl weiterhin in den Räumen und betreibt bis jetzt die Buchhandlung. Da Frau Schleindl sich ohne Rechtsgrund in den Räumen aufhält, wurde Räumungsklage erhoben. Nur am Rande sei bemerkt, dass weder der Vermieter noch die Hausverwaltung seit April 2020 einen Euro Miete von ihr gesehen haben."

Seit dem 7. September ruft eine Online-Petition zum Erhalt der Buchhandlung auf, mehr als 360 Unterschriften wurden schon gesammelt. 

Am 24. September wird beim Landgericht Frankfurt über die Räumungsklage verhandelt.   

Update vom 11. September: Schleindl widerspricht

Der Anwalt von Angelika Schleindl widerspricht im einem Schreiben im Auftrag seiner Mandatin (das Börsenblatt online vorliegt) den Äußerungen des Hauseigentümers. So sei der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck falsch, die Räumungsklage habe etwas mit nicht gezahlter Miete zu tun. Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, die Mietzahlungen auf ein gesondertes Konto zu leisten und so die Miete aus der Auseiandersetzung herausgeommen werde ("Ich zahle seit dem 1.1.1999 ununterbrochen Miete", erklärt Schleindl dazu in einer Mail). Auch sei es nicht richtig, so ihr Anwalt weiter, dass das Mietverhältnis mit der Nachfolgerin der Buchhandlung "unanbestandet" weiterlaufe. Dieses sei Ende März aufgehoben worden. 

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