Ombudsstelle soll Konditionenpraxis überprüfen
Zweimal haben Spartenvertreter sich zusammengesetzt, jetzt herrscht in wesentlichen Punkten Einigkeit: Die bestehende Konditionenspreizung soll verbindlich zurückgeführt werden.
Zweimal haben Spartenvertreter sich zusammengesetzt, jetzt herrscht in wesentlichen Punkten Einigkeit: Die bestehende Konditionenspreizung soll verbindlich zurückgeführt werden.
Der "Runde Tisch zur Buchpreisbindung", zu dem der Börsenverein Mitglieder aus allen Sparten eingeladen hatte, hat in seiner zweiten Sitzung am Montag dieser Woche konkrete Beschlüsse gefasst:
Alle Parteien sollen aufeinander zugehen, um risikobehaftete juristische Auseinandersetzungen zwischen Marktteilnehmern möglichst zu vermeiden
Für Verlage heißt das: Anpassung ihres Konditionengefüges
Für große Sortimente: Anpassung ihrer Verhandlungsmaßstäbe
Für den Zwischenbuchhandel: Weitergabe von Konditionenverbesserungen an unabhängige Sortimente
Über diesen Weg zu einer gesetzeskonformen Branchenlösung, mit der die Buchpreisbindung als Schutzgut langfristig gesichert werden soll, besteht nach einer Mitteilung des Börsenvereins von Dienstagabend Einigkeit.
Auch zur Umsetzung hat sich der Runde Tisch verbindlich geäußert: „Die Beteiligten empfehlen dem Vorstand, die Umsetzung der skizzierten Branchenlösung einer zeitlich begrenzten Erfolgskontrolle zu unterziehen und diese durch die Einrichtung einer Ombudsstelle zu unterstützen“, teilt der Verband weiter mit. „Hierzu sollen mehrere anonymisierte und unabhängige Umfragen durchgeführt werden, um die Konditionenentwicklung in statistisch signifikanter Weise binnen eines Zeitfensters von ca. einem Jahr zu überprüfen.“
Zur Besetzung der Stelle wird entweder eine Ombudsperson aus dem Hauptamt des Börsenvereins oder ein Preisbindungstreuhänder bzw. eine Preisbindungstreuhänderin vorgeschlagen. Bei den Umfragen solle beobachtet werden, wie sich die Konditionen der Verlage gegenüber den Sortimenten und den Barsortimenten als auch die Konditionen der Barsortimente selbst gegenüber unabhängigen Sortimenten darstellen.
Klartext kommt auch zum Zweck der Maßnahme und zu etwaigen Konsequenzen: „Von den Umfragen sowie der Einschaltung einer Ombudsstelle wird ein aussagekräftiges Ergebnis dazu erwartet, ob sich alle Branchenbeteiligten im Sinne einer gemeinsamen Lösung verhalten und die bestehende Konditionenspreizung im Sinne des § 6 Abs. 3 BuchPrG zurückgeführt wird“, heißt es in der Mitteilung weiter. Für den Fall negativer Befunde behalte sich der Vorstand des Börsenvereins vor, „regulatorische und juristische Schritte zum Erhalt der Buchpreisbindung einzuleiten“.
Der Vorstand des Börsenvereins hatte ausgewählte Mitglieder aus allen Sparten (Verlage, Zwischenbuchhandel, Sortiment) zunächst für den 13. April und für eine zweiten Zusammenkunft am 17. Mai 2021 zu einem „Runden Tisch zur Buchpreisbindung“ eingeladen. Die virtuellen Gespräche wurden von der Vorsteherin des Börsenvereins Karin Schmidt-Friderichs und von Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis moderiert. Ziel des Runden Tisches war es, einen gemeinsamen Lösungsansatz zu den aktuellen Problematiken um den § 6 Abs. 3 des Buchpreisbindungsgesetzes zu diskutieren, "der einen rechtskonformen Weg zur Umsetzung der Norm aufzeigt und juristische Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten möglichst vermeidet", so die Mitteilung des Verbands. Die Diskussion wurde wegen ihrer kartellrechtlichen Sensibilität von Kartellrechtsexpert*innen begleitet.