Laut Beschlussentwurf vom 1. März soll der Lockdown zwar bis zum 28. März verlängert werden – aber es sind Lockerungen ab 8. März vorgesehen. Was ist für den Einzelhandel geplant? Es sollen in mehreren Schritten geöffnet werden – der Buchhandel soll als nächstes mit an der Reihe sein:
Zu Schnelltests heißt es im Beschlussentwurf: "Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen."
Bezüglich Reisen appelliert der Beschlussentwurf – auch angesichts der anstehenden Ostertage – an die Bürger*innen, weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.
Am 24. März wollen sich Bund und Länder dann erneut treffen.