Beschlussentwurf vor Bund-Länder-Treffen

Öffnung des Buchhandels rückt näher

2. März 2021
Redaktion Börsenblatt

Das geht aus einem Beschlussentwurf zum kommenden Bund-Länder-Treffen hervor. Der Lockdown soll zwar bis 28. März verlängert werden, für einen früheren Zeitpunkt sind aber eine Reihe von Lockerungen vorgesehen – so sollen Buchhandlungen ab 8. März bundesweit öffnen dürfen.

Der vorläufige Beschlussentwurf (Entwurf 4er Runde) zum Bund-Länder-Treffen am 3. März, über den "Business Insider" zuerst in einem Artikel berichtet hatte, liegt Börsenblatt online mittlerweile im Original vor. Es ist ein Vier-Stufen-Plan mit "Notbremse". Da es sich um ein vorläufiges Papier handelt, kann es noch zu Änderungen kommen. Was schließlich beim Bund-Länder-Treffen herauskommt und die Bundesländer umsetzen werden, bleibt die Frage.  

Buchhandel als Einzelhandel des täglichen Bedarfs

Laut Beschlussentwurf vom 1. März soll der Lockdown zwar bis zum 28. März verlängert werden –  aber es sind Lockerungen ab 8. März vorgesehen. Was ist für den Einzelhandel geplant? Es sollen in mehreren Schritten geöffnet werden – der Buchhandel soll als nächstes mit an der Reihe sein:

  • Die Öffnungsschritte sollen in den einzelnen Bundesländern "legalisiert" werden.
  • Nach Friseuren und im Schulbereich sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte in einem zweiten Öffnungsschritt zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Diese könnten somit mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter wohl ab 8. März (direkt genannt wird dieser Termin nicht) wieder öffnen – offenbar unabhängig vom Inzidenzwert?
  • Einen dritten Öffnungsschritt könnten Bundesländer abhängig vom Infektionsgeschehen angehen. Sinke im Land oder Regionen die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen dürfe der (sonstige) Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter öffnen. Zudem auch Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
  • Steige die 7-Tage-Inzidenz wieder über 35, sollen die betroffenen Länder in geöffneten Bereichen so verfahren (unter einem Grenzwert einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz, der im Beschlussentwurf noch offen ist): Landesweit oder regional können sogenannte "Click and meet"-Angebote zugelassen werden. Das heißt: Eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.  
  • Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen seien gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifenden "Shopping-Tourismus" möglichst zu vermeiden.
  • Der vierte Öffnungsschritt könne erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert habe. Wenn diese nach Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 35 Neuinfektionen bleibe, könnten landesweit oder regional Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos geöffnet werden.
    Falls eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz über 35 aber unter einem noch festzulegenden höheren Wert liege, sind weniger weit gehende Lockerungen vorgesehen (z.B. Außengastronomie mit Terminbuchung).
  • Allerdings ist eine "Notbremse" angedacht: Danach würden die Lockdown-Regelungen (gültig bis 7. März) wieder in Kraft treten, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen bestimmten Wert (der im Entwurf noch nicht festgelegt ist) überschreitet. Die "Notbremse" wird unter die Öffnungsschritte drei und vier gesetzt. Offenbar soll das nicht für den Buchhandel gelten, der ja der dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet wird.
  • Weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für noch nicht benannte Bereiche würden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf ihrer nächsten Sitzung beraten.

Zu Schnelltests heißt es im Beschlussentwurf: "Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen."

Bezüglich Reisen appelliert der Beschlussentwurf – auch angesichts der anstehenden Ostertage – an die Bürger*innen, weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.

Am 24. März wollen sich Bund und Länder dann erneut treffen.