Wenn gar nichts geht, geht manchmal noch schwarzer Humor. So konnte man Peter Hinke letzte Woche bei einer spontan einberaumten szenischen Lesung vor Kunden aus der „Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“, vulgo „Russland-Erklärung“, beobachten, in der sich der Unterzeichnende zur strikten Vermeidung alles Russischen verpflichtet – „es sei denn, du betreibst ein Atomkraftwerk, lagerst Brennstäbe oder hast ein zwischenstaatliches Raumfahrtprogramm am Start“.