Förderung von Ausbildung

Kleinere Unternehmen bekommen 4.000 Euro

17. März 2021
von Börsenblatt

Kleine und mittlere ausbildende Unternehmen, die seit Januar 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren oder einen Umsatzrückgang um mindestens 30 Prozent nachweisen können, können 4.000 Euro bekommen. Wer zusätzliche Auszubildende einstellt, erhält eine Prämie von 6.000 Euro. Näheres finden Sie hier:

Die Bundesregierung verdoppelt ihre Hilfen für ausbildende kleine und mittlere Unternehmen und hat die Zugangskriterien erweitert. Außerdem können Betriebe, Auszubildende und Volontär*innen weiterhin von den Förderungen des Börsenvereins profitieren. Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen erhalten einen Lockdown-II-Sonderzuschuss über 1.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis. "Unternehmen, die ausbilden, investieren in die Zukunft – das ist auf dem Weg durch und aus der Krise essenzieller denn je. Nach wie vor zeichnet sich ein hoher Bedarf an Fach- und Nachwuchskräften ab. Und der wird auch weiter wachsen", stellt Monika Kolb, Bildungsdirektorin des Börsenvereins, fest. Sie sieht die erweiterte Förderung der Bundesregierung als wichtiges Zeichen der Politik: "Durch niedrigschwellige Kriterien greifen die finanziellen Hilfen jetzt für noch mehr Unternehmen. Wir hoffen, dass viele Betriebe unserer Branche diese großartige Möglichkeit nutzen und weiterhin oder neu ausbilden."

Erweiterte Bundesförderung

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" stellt für das kommende Ausbildungsjahr zusätzliche Unterstützung bereit. Die Förderung für ausbildende Unternehmen wird von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht. Unternehmen, die zusätzliche Auszubildende einstellen, erhalten eine Prämie von 6.000 Euro statt bislang 3.000 Euro. Auch die Übernahmeprämie wird von 3.000 auf 6.000 Euro angehoben.

Förderberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen bis zu 499 Mitarbeitern, die seit Januar 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit waren oder einen Umsatzrückgang um mindestens 30 Prozent seit April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat nachweisen können. Unternehmen beantragen die Gelder bei der Bundesagentur für Arbeit.

Für Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen gibt es einen einmaligen Lockdown-II-Sonderzuschuss von 1.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis, wenn der Betrieb seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen musste, die Ausbildung aber dennoch 30 Tage fortgeführt wurde.

Förderungen des Börsenvereins

Unternehmen, die bisher keinen oder keine Ausbilder*in in Vollzeit beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder*in in naher Zukunft in Rente geht, können vom Sozialwerk des Deutschen Buchhandels eine einmalige Fördersumme von 400 Euro erhalten. Die Unterstützung können Unternehmen u.a. für IHK-Prüfungen und/oder ein Vorbereitungsseminar sowie Ausbildungsmaterialien nutzen.

Auszubildende und Volontär*innen können noch bis 30. April 2021 über den Förderverein Berufsbildung eine Förderung für ein- bis zweitägige Seminare des offenen Seminarprogramms am mediacampus frankfurt beantragen. Insgesamt erhalten sie einen Erlass von insgesamt 60 Prozent auf den eigentlichen Seminarpreis.

 

Fragen zu den Förderungen beantwortet das Team der Berufsbildung des Börsenvereins telefonisch unter 069 1306-238 oder per E-Mail: berufsbildung@boev.de  

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind abrufbar unter: www.boersenverein.de/bildung-karriere

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