Anlässlich seiner 196. Hauptversammlung verabschiedete der Börsenverein folgenden Appell:
„Wir appellieren an die Bundesregierung, die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften aus dem Referentenentwurf für ein erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts herauszunehmen und diese Regelung noch in diesem Jahr in einem gesonderten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag zur Ersten Lesung einzubringen.
Seit 2015 erhalten Verlage keinen garantierten Ausgleich mehr, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben mehrfach und unmissverständlich ihren Willen bekundet, die Verlegerbeteiligung nach der dafür notwendigen Klarstellung durch die EU-Gesetzgeber gesetzlich wieder vollumfänglich herzustellen und damit auch für die Zukunft die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verlagen in einer Verwertungsgesellschaft sicherzustellen.
Die Klarstellung der EU-Gesetzgeber liegt seit anderthalb Jahren vor. Doch erst jetzt hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht, mit dem unter anderem die Verlegerbeteiligung geregelt werden soll. Ob es zu einer Neuregelung des Urheberrechts kommt, ist aktuell höchst fraglich. Bisher gibt es zu dem Entwurf von den Regierungsparteien keine gemeinsame Linie. Damit steht der Fortbestand der VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen endgültig und ohne Not auf dem Spiel.“