Gut gerüstet für die Bewerbung
Zur Verteilung der 20-Millionen-Euro-Förderung gibt es viele Fragen. Einige davon hat der Börsenverein in einem Webinar beantwortet.
Zur Verteilung der 20-Millionen-Euro-Förderung gibt es viele Fragen. Einige davon hat der Börsenverein in einem Webinar beantwortet.
Als Experten in der virtuellen Veranstaltung waren dabei Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein, sowie Oliver Schenk (Referatsleiter Grundsatzfragen Medien, Medienkompetenz bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien). Zugeschaltet hatten sich mehr als 250 Interessierte aus der Branche und stellten unter anderem folgende Fragen:
Das Erfordernis ergibt sich aus dem Bundeshaushaltsrecht für Kulturschaffende und Kulturvertreibende, denn die Förderung setzt sich aus Steuermitteln zusammen.
Ja, eine Digitalisierung der Vertriebswege beinhaltet auch die Anschaffung elektronischer Kassensysteme.
Es bedeutet, dass die Produktion des Titels abgeschlossen sein muss, das Buch muss aber noch nicht im Buchhandel liegen
Es muss nicht zwangsläufig eine Bilanz oder ein Nachweis des Steuerberaters vorgelegt werden, in der Regel genügt eine Bestätigung der Bank. Dazu gibt es Musterformulare der Kreditinstitute.
Nein, der Startschuss fällt am 1. September um 11 Uhr. Aber alle Informationen für die Anträge sind bereits vorhanden und eine Beratung per Telefon oder Mail beim Börsenverein ist schon jetzt möglich. In den Antragsformularen wird es keine Überraschungen geben.
Es werden die Beträge ausgezahlt, die beantragt und genehmigt werden. Wenn ein Projekt teurer wird, zahlt der Antragssteller die Differenz. Wenn das Projekt billiger wird, muss das zu viel beantragte Geld zurückgezahlt werden.
Es genügt eine Erklärung der Druckerei über alle kumulativ zu erbringenden Maßnahmen, anderweitige Zertifikate sind nicht nötig
Nein, es gibt feste Zuschüsse, egal wie groß oder klein das Unternehmen ist. Aber: Es ist wichtig, immer den Eigenanteil im Auge zu behalten.
Ja, auf jeden Fall, denn dies zählt unter Digitalisierung der Vertriebswege.
Reine Reprints, bei denen sich nichts ändert, werden nicht gefördert. Wenn eine Neuauflage eine neue geistige Leistung enthält, kann das anders aussehen.
Leider ja, denn es muss nachgewiesen werden, dass in den vergangenen zwei Jahren je drei Titel veröffentlicht wurden. Auch das hat mit dem Bundeshaushaltsrecht zu tun.
Das kann ein ganzes Bündel von Maßnahmen sein, die auf dasselbe Ziel einzahlen und in einem kausalen Zusammenhang stehen, z.B. Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und der Besuch von Schulungen zum digitalen Arbeiten.
Nein, spezifische Anforderungen an den Dienstleister gibt es nicht; es muss sich allerdings um eine externe Dienstleistung handeln. Wenn eine Kolleg*in aus dem eigenen Unternehmen die Schulung anbietet, ist dies nicht förderfähig im Sinne der genannten Förderprogramme.
Nein, es ist ein spezifischer Kostenvoranschlag nötig.
In der kommenden Woche gibt es zudem zwei weitere Webinare des Börsenvereins:
Mittwoch, 2. September, um 19 Uhr für Buchhändler
Donnerstag, 3. September, um 17 Uhr für Verlage.
Informationen unter boersenverein.de.
Wenn Sie sich das Webinar in voller Länge ansehen wollen: https://www.boersenverein.de/beratung-service/neustartkultur/