"Neustart Literatur"

Deutscher Literaturfonds fördert Lesungen

31. Juli 2020
Redaktion Börsenblatt

Die für 2020 und 2021 geplanten Sondermaßnahmen des Deutschen Literaturfonds im Rahmen von "Neustart Kultur" sehen auch die Förderung von Lesungen im Buchhandel vor. Die Fördersumme für eine Einzelveranstaltung beträgt maximal 1.000 Euro. 

Das Programm „Tausende literarische (Wieder)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren“ richtet sich an alle Institutionen, in denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen: Buchhandlungen und Bibliotheken, Literaturhäuser und Literaturbüros, Kulturhäuser, Museen, Theater, Schulen sowie Dachverbände und größere Institutionen.

  • Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen mit deutschsprachigen Autoren im Bereich Belletristik und Jugendliteratur. Dazu gehören u.a. klassische Lesungen; Gespräche und Reihen, in denen die Literatur im Zentrum steht; moderierte Veranstaltungen, in denen der/die Autor*in und das Werk im Zentrum stehen.
  • Die Fördersumme für eine Einzelveranstaltung beträgt maximal 1.000 Euro (für Honorar zzgl. MwSt., Reisekosten und Unterbringung).

Wie bewerbe ich mich

  • Die Förderung kann ausschließlich von den Veranstaltern beantragt werden.
  • Der Antrag muss eine kurze Skizze des Vorhabens sowie eine Kostenplanung enthalten.
  • Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden.
  • Der Antrag ist an den Deutschen Literaturfonds zu richten, er kann mit allen Unterlagen in digitaler Form an NK_Begegnung@deutscher-literaturfonds.de geschickt werden. 

Das Strukturförderprogramm „Neustart Kultur“ wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Weitere Informationen finden sich unter https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/.