Gesetzesänderung

Das Geschäft mit "Schrottbüchern" auf Amazon wird schwerer

22. April 2022
Redaktion Börsenblatt

Am 28. Mai 2022 tritt eine Gesetzesänderung im Wettbewerbsrecht in Kraft. Unternehmen müssen danach sicherstellen, dass es sich bei Bewertungen nicht um gekaufte Rezensionen handelt. Dies wird im Wesentlichen das Geschäft sogenannter Kindle-Unternehmer auf Amazon erschweren.  

In der Vergangenheit berichteten wir bereits von zusammengeschusterten Fachbüchern, die auf Amazon gekauft werden. Durch gefakte Höchst-Bewertungen tauchen diese „Schrottbücher“ schließlich in den Amazon-Bestsellerlisten auf und werden durch den Algorithmus normalen Nutzern vorgeschlagen, die auf die gefakten Bewertungen hereinfallen und diese Bücher lesen.

In einem Artikel im Handelsblatt berichten sogenannte Kindle-Unternehmer von mittleren vierstelligen Summen, die sie monatlich passiv mit zusammengeschusterten E-Books verdienen. Ein Online-Dozent aus Berlin bietet dreitägige Seminare an, um das betrügerische Geschäftsmodell zu erlernen. Problem ist dabei nicht das von einem fachfremden Ghostwriter schlecht geschriebene Buch, sondern vielmehr die Praktik der gefakten Rezensionen. Diese verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht.

Im Mai tritt schließlich der Gesetzesentwurf in Kraft, der diese Praktik ausschließlich verbietet. In § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heißt es dann:

„Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.“

Einen sehr lesenswerten Artikel über „Amazons Schreibmaschinen“ ist in der Handelsblatt Ausgabe vom 22. April erschienen.