Kalenderremissionen

"Beruhigt im neuen Jahr remittieren"

12. November 2020
Redaktion Börsenblatt

Weil das Saisongeschäft bei Kalendern eine besondere Rolle spielt, haben sich die Kalenderverlage der IG Kalender verständigt und möchten das Sortiment beruhigen.

In einer Erklärung der IG Kalender heißt es: "Niemand wird schlechter gestellt gegenüber der ursprünglichen Lieferung der Ware. Niemand bekommt weniger zurück, als bezahlt wurde. Wie genau die einzelnen Verlage vorgehen, legen sie allerdings selbst fest. So können Verlage bei Lieferungen zu mehreren Zeitpunkten mit unterschiedlichem Mehrwertsteuersatz beispielsweise annehmen, dass die zuletzt gelieferten Mengen zurückgeschickt werden, also der reduzierte Satz von 16 Prozent gilt.

Erst wenn die Menge die Nachlieferung unter reduziertem Satz übersteigt, würde dann eine zweite Gutschrift zum höheren Steuersatz nötig. Viele Auslieferungen werden aber einfach die eigenen Abrechnungsmodalitäten schlank halten und bis zu einem späteren Stichtag (z.B. 31. März 2021) den für den Handel günstigeren Satz zu Grunde legen. Deshalb bleibt als Fazit einer komplexen Fragestellung: Kalender (und Bücher) können wie üblich beruhigt im neuen Jahr remittiert werden."