Von der E-Commerce-Zustellungsabgabe sind in Barcelona alle Onlinehändler betroffen, die Waren und Pakete an private Konsument:innen zustellen und ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 1 Millionen Euro erwirtschaften.
Die Höhe der Abgabe ist auf 1,25 Prozent des Warenwerts festgelegt. Die Kommunalpolitik gehe demnach von einem damit verbundenen Warenvolumen in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr aus, woraus sich 2,6 Millionen Euro Mehreinnahmen ergeben würden.
Die Stadt wolle damit in den Straßenbau investieren und erhoffe sich weniger Verkehr und bessere Luft. Auch lokale Händler erhoffen sich, sollte die Steuer an den Kunden weitergegeben werden, von der sogenannten Amazon-Steuer zu profitieren. Betroffen sind neben Amazon allerdings auch Zusteller wie DHL und UPS.
Ähnliche Regelungen für Deutschland sind in der Vergangenheit auf kommunaler Ebene abgelehnt worden. Sie seien rechtlich angreifbar und lösten nicht das eigentliche Problem der Ungerechtigkeit bei Steuern und Abgaben, so der Deutsche Städtetag. Auch der E-Commere Verband habe sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen. Eine solche Entscheidung zeige von Unkenntnis des modernen Handels.