Es gibt auch keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch. Die Maskenpflicht in den Läden bleibt jedoch bestehen, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist. Hingegen wird die Maskenpflicht im Freien am 26. Juni aufgehoben.
Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten nunmehr keine Beschränkungen mehr - auch nicht für Großveranstaltungen. Bereits ab 26. Juni können wieder Veranstaltungen mit mehr als 10.000 Personen stattfinden, die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1.000 Personen benötigen aber eine kantonale Bewilligung.
Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:
- Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1.000 Besucher*innen teilnehmen – drinnen wie draußen.
- Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draußen maximal 500 Besucher*innen eingelassen werden.
- Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draußen.
- Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
Der Bundesrat hat die Öffnungsschritte beschlossen "aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage, des Fortschritts bei der Impfung und der Stellungnahmen von Kantonen, Sozialpartner und weiteren 'Vernehmlassungsteilnehmenden'". Sie sind umfangreicher ausgefallen als in den Beratungen zunächst vorgeschlagen.