Grundsätzlich sollten alle Metadaten, die in ONIX, EPUB und PDF potenziell enthalten sein können, auch in den Verlags- und Produktionssoftwares abgebildet werden. Entscheidungen zu Sonderfällen, zu denen bewusst keine barrierefreie Ausgabe vorliegt, sollten auch dokumentiert werden können. Im besten Fall sollte für jeden Titel eine aussagekräftige Begründung hinzugefügt werden, um offiziellen Prüfstellen oder Kunden auf Anfrage Auskunft über die Entscheidung zur oder gegen die Barrierefreiheit geben zu können. Auch kann es sinnvoll sein, den Status der Barrierefreiheit einer Publikation schon während der Planungs- und Produktionsphase zu erfassen. So könnten beispielsweise Backlist-Titel markiert werden, in die nachträglich Barrierefreiheitsfunktionen eingebaut werden sollen, damit sie im nächsten Produktionslauf beachtet werden können. Nach erfolgter Produktion muss jedoch zwangsweise eine Aktualisierung der Metadaten erfolgen, damit keine zunächst eingeplanten, jedoch nicht umgesetzten Funktionen an die Verkaufsportale und somit an die Kund:innen gemeldet werden.
überfüttern wollen.
Die Barrierefreiheit, die da ab 2025 angestrebt wird, ist schon so richtig.
Man sollte aber auch einmal dabei die rechtlichen Dinge, wie z. B. auch die
Rechte vom Urheber und anderes berücksichtigen.
Und bei diesen ganzen Daten sollte man auch noch unterscheiden:
Was ist jetzt wichtig und was nicht, denn sonst wird der gesamte
Datenfluss zu unübersichtlich und auch nicht mehr überschaubar.
Außerdem ist anzumerken, dass die Kulturhoheit bei den einzelnen
Bundesländern liegt.
Gewiss, die Daten sind heute fast grenzenlos abgreifbar.
Trotzdem sollte man vor allem sich auch bei diesen dann komplexen
unterschiedlichen Daten vor Zugriffen und Hacken schützen können.
Für den normalen Bürger an sich ist dies alles nicht mehr überschaubar,
was es da an neuen Entwicklungen so gibt.
Nur sollte man trotz aller Barrierefreiheit noch einen gewissen Rahmen
beibehalten, denn sonst wird alles im Potenzial der Daten zu unübersichtlich.
H. Kraft