In einer Telefonkonferenz vom 13. Dezember haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder die grundlegende Vereinbarung für den „harten“ Lockdown getroffen – und vereinbart, den Einzelhandel bis zum 10. Januar zu schließen (mit Ausnahmen für den Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken o.ä.). Der Börsenverein hat versucht, eine generelle Ausnahme für den Buchhandel zu erreichen (mehr dazu hier), fand in Berlin aber kein Gehör.
Rechtskräftig wurde der Beschluss des „Corona-Kabinetts“ durch entsprechende Regelungen der einzelnen Bundesländer, die mittlerweile vorliegen. Vielfach gibt es dazu Verständnis- und Auslegungshilfen in Form von FAQs. Eine Übersicht mit Links zu allen wichtigen Dokumenten finden Sie unter www.boersenverein.de/corona und hier auf boersenblatt.net. Das Webinar des Börsenvereins ist im Nachgang hier abrufbar, eine Präsentation mit den wichtigsten Punkten steht Verbandsmitgliedern hier zur Verfügung.