Veröffentlicht (Druckschriften) oder öffentlich zugänglich gemacht (Online-Produkte) werden können grundsätzlich alle Anzeigen oder Advertorials, die im weitesten Sinne Bezug zum Buchhandel haben. Anzeigen müssen die eindeutige Firmenbezeichnung des Inserenten enthalten, möglichst auch die Verlagsadressen sowie die üblichen bibliografischen Angaben. Anzeigentexte werden nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für Rechtsmängel wird keine Haftung übernommen. MVB behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn gegen das mit dem Auftrag zu bewerbende Werk ein der Anzeigenabteilung zur Kenntnis gekommener Rechtstitel vorliegt, die Anzeige oder das Advertorial offensichtlich wettbewerbswidrig ist oder deren Inhalt sonst gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für MVB unzumutbar ist. Aufträge können auch zurückgewiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass durch sie die Gefühle eines nicht unerheblichen Teils der Leser verletzt werden. Beilagenaufträge sind für MVB erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift / des Online-Produktes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. MVB hat das Recht, die Schaltung einer Anzeige oder eines Advertorials in einem Online-Produkt sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die Anzeige, das Advertorial und / oder die hiermit etwaig verlinkte Ziel-Website rechtswidrig sind und / oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und / oder Dritte Maßnahmen – gleich welcher Art – gegen MVB ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Schaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist steht MVB ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung einer anderen Anzeige und – sofern die Verlinkung im Anzeigenauftrag ausdrücklich vereinbart war – die Verlinkung mit einer anderen Ziel-Website zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird MVB von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Anzeige, des Advertorials und / oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, sowie ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. Soweit Ladenpreise angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass es sich um gebundene Preise im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes handelt. Bei gebundenen Preisen hat die Preisangabe in den Währungen Euro (D) und Euro (A) zu erfolgen. Nicht gebundene Ladenpreise müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet werden. Die Anzeigenabteilung kann vom Auftraggeber entsprechende Nachweise verlangen. Für die Richtigkeit der Preisangaben haftet der Auftraggeber und stellt MVB von jeglichen Ansprüchen frei. Nettopreise von einzelnen Verlagserzeugnissen dürfen nicht enthalten sein. Mindestnettowarenwerte für Mengenbestellungen können jedoch genannt werden – z. B. im Rahmen von Werbeaktionen. Stellenanzeigen dürfen keine bezifferten Angaben über das Gehalt oder über sonstige bezifferte Zahlungen enthalten. „Überdurchschnittliche“ Gehälter dürfen angeboten werden, nicht „übertarifliche“.