Bibliothek darf Warnhinweise an Bücher heften
Die Stadtbücherei Münster hatte in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch einen Warnhinweis angebracht. Das ist erlaubt, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Münster und lehnte einen Eilantrag des Autors dagegen ab. Der Autor hatte in dem betreffenden Buch historische Fakten, etwa über die Mondlandungen, negiert.