EU-Kompromiss zur Geoblocking-Verordnung

EIBF ist hochzufrieden mit befristeter E-Book-Ausnahme

21. November 2017
von Börsenblatt
Die Petition des Europäischen Buchhändlerverbands EIBF hat offenbar Früchte getragen: Die EU-Kommission konnte sich jetzt mit dem EU-Rat und dem EU-Parlament auf die geplante Verordnung zum Geoblocking verständigen − und sieht dabei eine Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books vor, befristet auf zwei Jahre. Das teilte der EIBF heute mit.

Der Buchhändlerverband verweist darauf, dass der Vorstoß, urheberrechtlich geschützte Inhalte einzubeziehen, zu den strittigsten Regelungen der Geoblocking-Verordnung gehört und große Besorgnis in der Buchbranche ausgelöst habe. Der EIBF sei hochzufrieden mit der aktuellen Entscheidung, unter anderem E-Books vorerst von der Regelung auszunehmen. Die europäischen Institutionen hätten offenbar erkannt, dass sich der E-Book-Markt derzeit noch in der Entwicklungsphase befinde, heißt es in der Stellungnahme des EIBF. Den Buchhandel zum jetzigen Zeitpunkt generell zu einem grenzüberschreitenden Angebot zu verpflichten, sei kontraproduktiv.

Mit der geplanten Regelung zum Geoblocking will die EU verhindern, dass Händler Kunden aus anderen Ländern der EU von ihren Angeboten ausschließen – etwa durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen. Das Ziel der Verordnung, die unter dem Oberthema Digitaler Binnenmarkt steht: EU-Bürger sollen durch eine Öffnung der digitalen Märkte stärker vom Online-Handel profitieren können.

Geplante Ausnahme war zwischendurch überraschend gekippt worden

Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission von Mai 2016 sah vor, E-Books (und andere urheberrechtliche Inhalte) zunächst außen vor zu lassen – zumindest für einige Jahre. Dafür hatte sich auch der Börsenverein mit weiteren europäischen Branchenverbänden eingesetzt. Denn eine generelle Verpflichtung zum grenzüberschreitenden E-Book-Verkauf würde vor allem für kleinere Händler in keinem Verhältnis zum (juristischen, logistischen und mehrwertsteuerrechtlichen) Mehraufwand stehen – und die ohnehin kleine Marge weiter aufzehren.

Doch im Zuge der Parlamentsberatungen wurde die Ausnahmeregelung für "nicht-audiovisuelle, urheberrechtlich geschützte Inhalte" Ende April überraschend gekippt – weil es "zahlreiche Fälle von Diskriminierung in Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen wie E-Books, E-Musik, Spiele oder Software" gebe, wie der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments befand.

Die Rentabiliät des jungen Marktes muss sich erst noch erweisen

Mit einer Petition appellierte der europäische Buchhändlerverband EIBF deshalb im Juni an die Politik, die Ausnahme für E-Books beizubehalten (mehr dazu hier) − und war damit offenbar erfolgreich. Der Buchhandel unterstütze die Ziele der digitalen Binnenmarktstrategie, hieß es damals in der Petition. Doch die Rentabilität des neuen Marktes müsse sich erst noch erweisen: "Sollten Buchhändler zum jetzigen Zeitpunkt dazu verpflichtet werden, E-Books grenzüberschreitend zu verkaufen, wäre dies schlussendlich zum Nachteil europäischer Verbraucher. Viele Unternehmen könnten sich dazu gezwungen sehen, den E-Book-Markt zu verlassen."