"Der Appell von Monika Grütters ist ein wichtiges Zeichen für die deutschen Verlage. Wir begrüßen es sehr, dass die Kulturstaatsministerin uns in der Forderung nach finanzieller Hilfe für gefährdete Verlage und einer schnellen Gesetzesänderung unterstützt. 20 bis 25 Prozent der Verlage sind nach unserer Einschätzung durch die Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften, die durch die europäische und nationale Rechtsprechung ausgelöst wurden, akut existenzgefährdet. Die Zukunft vieler gerade kleiner und mittlerer Verlage ist ungewiss. Wenn die politischen Entscheidungsträger jetzt nicht handeln, steht unsere vielfältige und hochwertige Verlagslandschaft auf dem Spiel. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf zu prüfen, wie wirtschaftlich gefährdete Verlage unterstützt werden können. Außerdem benötigen wir dringend sowohl europäische als auch nationale Gesetzesänderungen, damit Autoren und Verlage in Zukunft wieder gemeinsam und partnerschaftlich ihre Rechte wahrnehmen können“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
In Folge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) erhalten Verlage aktuell keinen Ausgleich mehr, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Darüber hinaus müssen sie für die letzten drei Jahre alle erhaltenen Ausschüttungen an Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder GEMA zurückzahlen. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – alleine hinsichtlich der VG Wort zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.
Seit dem frühen 19. Jahrhundert war es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen, weil auch Verlage für ihre Leistungen honoriert werden müssen. Nach bisheriger Praxis etwa der VG Wort erhielten Verlage 30 Prozent (bei Belletristik) bzw. 50 Prozent (bei Wissenschaft) der Nutzungsvergütungen.
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in der VG Wort gibt es sechs verschiedene Berufsgruppen, drei der Autoren, drei der Verlage. Jede Aufstellung oder Änderung eines Verteilungsplans setzt voraus, dass die vorgeschlagenen Quoten in jeder der sechs Berufsgruppen eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Den Beschlüssen in Mitgliederversammlung und Verwaltungsrat gehen, um die Zustimmungsfähigkeit der Vorschläge zu erreichen, oft lange interne Verhandlungen der für einen Bereich zuständigen beiden Berufsgruppen voraus. Dabei fanden wissenschaftliche Autoren und Verlage eine hälftige Teilung der Erlöse untereinander angemessen, während sich bei den Publikumstiteln Autoren und Verlage auf ein 70 : 30 verständigt haben. Eine Aussage über die unterschiedliche Wertigkeit von Verlagsleistungen kann man in den abweichenden Quoten sicherlich nicht sehen. Da diese aber schon seit über 50 Jahren so feststehen und sich auch die Usancen der verlagsvertraglichen Verteilung von Primärerlösen daran orientiert haben, wie unterschiedlich die Zweitverwertungserlöse bei der VG Wort aufgeteilt werden, spricht nicht viel dafür, das (nach oben, nach unten oder in die Mitte) anzugleichen.
Herzliche Grüße
Christian Sprang