Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Mitarbeiter von Amazon einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Buchkäufer abgeschlossen und dabei einen Preisnachlass gewährt hat. Der Börsenverein hatte dagegen geklagt.
"Amazon ermöglicht alles, ohne Rücksicht auf Gesetze – das scheint die Devise des Versandhändlers zu sein. Der Börsenverein fühlt sich nach dem Urteil bestätigt, weil unserer Klage vom Landgericht Wiesbaden in vollem Umfang entsprochen wurde. Wir prüfen laufend, ob Amazon die Preisbindung einhält", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Hintergrund des Verfahrens: Der Käufer hatte ursprünglich vor, das Buch gebraucht bei Amazon.de über eine Plattform zu erwerben, auf der sowohl gewerbliche als auch private Anbieter verkaufen. Weil die Verkäuferin nicht bereit war, dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin sofort ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte.