Versicherungstechnische Gutachten und die Analysen des chemischen Instituts, das derzeit die Überprüfung hinsichtlich der Gaskontaminierung und möglicher Wasserschäden vornimmt, stehen noch aus, teilte die LKG heute mit.
Bei dem Brand wurden zwei der fünf Lagerhallen der Spedition Hellmann in der früheren Gneisenau-Kaserne im Naunhofer Ortsteil Lindhardt und die darin lagernden Reservebestände der Buch- und Medienproduktion vieler Verlage zerstört. Bei dem betroffenen Außenlager handelt es sich laut LKG um ein Reservelager, in dem hauptsächlich Backlisttitel eingelagert worden seien. Erste Verlage hätten vom Brand betroffene Titel bereits nachgedruckt und beim LKG-Hauptsitz in Leipzig-Espenhain eingelagert, der vom Brand nicht betroffen ist.
Wie LKG betonte, habe die Spedition Hellmann vertraglich zugesichert, die Räumlichkeiten in Naunhof in einem Zustand zu halten, der den gesetzlichen Vorschriften entspreche: "Die LKG legt großen Wert darauf, im Lagermanagement mit renommierten und ausgewiesenen Partnern zusammenzuarbeiten, die den hohen Qualitätsansprüchen der Auslieferung gerecht werden."
In allen Auslieferungsverträgen der LKG sei mit den Verlagen vereinbart, dass diese ihre Bestände selbst gegen Feuer, Leitungswasser und Elementarschäden in der von ihnen gewünschten Höhe versichern. LKG geht davon aus, dass die betroffenen Verlage erste Abschlagszahlungen von Versicherungen erhalten werden, sobald die Untersuchungen durch die Gutachter abgeschlossen sind und eine Sachverhaltsklärung erfolgt ist. Aufgrund des Schadensumfangs ist derzeit noch unklar, ob die Stellungnahme der Versicherer noch diese Woche vorliegen wird.
Umstrittene Nutzung der Lagerhalle
Soweit die Pressemitteilung der LKG. Rechnet man mit 500 Büchern pro Palette, könnten 6,5 Millionen Bücher beschädigt oder vernichtet worden sein. Nach Auskunft der Polizei gegenüber boersenblatt.net gehen die Beamten "eher von einem technischen Defekt" aus, untersuchen aber auch die Möglichkeit einer Brandstiftung; noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen.
Hinzu kommt, dass die Nutzung der Lagerhalle umstritten ist: Ob sie "rechtswidrig erfolgte, ist seit Mitte 2009 Gegenstand von baurechtlichen Verfahren", sagte Brigitte Laux, Referentin des Landrats des Landkreises Leipzig, auf Anfrage. Hier gebe es zwei Rechtsauffassungen: Der Landkreis ordnet den Standort bauplanungsrechtlich dem Außenbereich der Gemeinde zu, und sieht insofern für die Hallen keinen Bestandsschutz. Der Betreiber (I-pro Lindhardt GmbH) gehe dagegen von einem Ortsteil aus, und damit von einem Bestandsschutz der Lagerhallen, da sie nach wie vor genutzt würden. Gegen die Nutzungsuntersagung (2010) und einen später abgelehnten Bauantrag (2012) sei vom Eigentümer Widerspruch eingelegt worden. Momentan laufe ein Anhörungsverfahren. Das Verfahren werde man an die Landesdirektion zur Entscheidung abgeben.
"Die Betroffenen haben ein Recht auf Anhörung, Rechtsmittel und den Versuch, über Anträge einen Bau bzw. dessen Nutzung zu legalisieren", so Brigitte Laux. Die sogenannte Baufreiheit erlaube, "dass grundsätzlich gebaut werden darf, es sei denn gesetzliche Vorgaben stehen entgegen". Es sei daher nicht unüblich, dass Investoren bei Bausachen alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Fristen ausschöpfen.
Naunhofs Bürgermeister Volker Zocher machte unterdessen in der "Leipziger Volkszeitung" deutlich, dass die Stadt die hohen Kosten für die 15-stündige Bekämpfung des Feuers erstattet bekommen will.