Drei Jahre Haft

Gefängnis für Software-Piraten

8. Juli 2011
von Börsenblatt
Das Landgericht Mühlhausen hat zwei Raubkopierer, die ihre Ware online verkauft haben, zu mehr als dreijährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt – eines der höchsten Straßmaße, das in Deutschland bislang für Softwarepiraten ausgesprochen worden ist.
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstraftaten des Landeskrimanlamts Thüringen hatte mehrere Anklagen gegen die Täter gestellt. Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, die die geschädigten Hersteller Adobe Systems und Microsoft als Nebenkläger vertrat, bezifferte den Schaden auf mehr als sechs Millionen Euro – in dieser Höhe habe der Insolvenzverwalter des von den Angeklagten gegründeten Unternehmens die Forderungen anerkannt. Mit Hilfe des Strafrechts und seinen Instrumentarien wie Rückgewinnungshilfe, Nebenklage und und Adhäsionsverfahren gelinge es inzwischen immer besser, auch Schadensersatzansprüche der Geschädigten durchzusetzen, sagte Rechtsanwalt Hauke Hansen von FPS.