EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
Versender müssen bald nicht mehr Rücksendekosten tragen
8. Juli 2011
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat in ihrem neuesten Informationsbrief mitgeteilt, dass Änderungen in der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie bevorstehen. Wichtig für die Buchbranche ist, dass der (Buch-)Versender künftig generell nicht mehr die Rücksendekosten im Falle des Verbraucherwiderrufs zu tragen hat.