EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

Versender müssen bald nicht mehr Rücksendekosten tragen

8. Juli 2011
von Börsenblatt
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat in ihrem neuesten Informationsbrief mitgeteilt, dass Änderungen in der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie bevorstehen. Wichtig für die Buchbranche ist, dass der (Buch-)Versender künftig generell nicht mehr die Rücksendekosten im Falle des Verbraucherwiderrufs zu tragen hat.

Am 23. Juni hat das EU-Parlament die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet, die nach einer Zustimmung durch den Rat bis Mitte 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Durch die Richtlinie ergeben sich laut der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs folgende Änderungen:

  • Die Widerrufsfrist wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage vereinheitlicht. Bei einer fehlerhaften oder nicht erfolgten Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr.
  • Die Hinsendekosten hat der Verkäufer zu tragen, allerdings nur für eine angebotene Standardlieferung. Expresszuschläge o. ä. sind vom Käufer zu tragen.
  • Die Kosten der Rücksendung sind in Zukunft vom Käufer zu tragen, die 40-Euro-Klausel entfällt. Eine freiwillige Übernahme der Kosten durch den Verkäufer ist im Rahmen der Vertragsfreiheit aber möglich.
  • Den Händler trifft eine besondere Hinweispflicht, wenn der Verbraucher einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
  • Der Widerruf kann nicht mehr im Wege der Rücksendung der Sache erfolgen, sondern muss erklärt werden.
  • Die Rückzahlung des Kaufpreises muss nicht mehr in 30 Tagen, sondern in 14 Tagen ab Widerruf erfolgen.
  • Der Händler hat ein Zurückbehaltungsrecht für die Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Rücklieferung der Ware.
  • Aufschläge für besondere Zahlungsarten (z.B. Kreditkartenzahlungen) dürfen nicht höher ausfallen als die tatsächlichen Kosten des Händlers.
  • Kundenhotlines für Widerrufs- oder Gewährleistungsfragen dürfen nicht mehr als den Grundtarif kosten.
  • Der Händler muss Informationen über den Liefertermin bereithalten.