Urteil

Studibooks.de bleibt weiter offline

9. Juni 2011
von Börsenblatt
Onlinebuchhändler Studibooks.de muss nach dem verschobenen Urteil des LG Hamburg die Buchpreisbindung anerkennen. Das Unternehmen hatte Fachbücher so angeboten, dass Endkunden dabei einen Nachlass von zehnt Prozent in Höhe des Ladenpreises erhielten.

Das Geschäftsmodell von Studibooks.de wurde vom LG Hamburg als Verstoß gegen die Buchpreisbindung gewertet. Studibooks hatte seit Oktober 2009 Fachbücher zu einem im Vergleich zu Ladenpreis verbilligten Preis angeboten. Studibooks.de hatte von Wirtschaftsunternehmen "Fördergelder" entgegengenommen. Von der Rechnung der Einkäufer wurden durchschnittlich 10 Prozent des Buchpreises abgezogen, mit einem Hinweis darauf, dass ein bestimmtes Unternehmen für den Rest des Ladenpreises aufkomme -  angeblich, um den akademischen Nachwuchs zu fördern. Allerdings fand weder ein Kontakt zwischen den entsprechenden Unternehmen und den Käufern statt, noch war das Angebot bloß auf ein studentisches Publikum begrenzt. Studibooks.de sieht sich im Recht und verkündete kurz vor der Entscheidung in der Hauptsache am 8. Juni per Pressemitteilung: "Wir wollen mit unserer Bildungsoffensive und dem Geschäftsmodell weder einen Konkurrenzkampf anzetteln, noch gegen die Buchpreisbindung angehen. Wir wollen lediglich dabei helfen, dass deutsche Studenten beim Kauf von Fachbüchern ein paar Euro sparen und so am Ende des Monats ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben", so Bastian Klasvogt, Geschäftsführer von Studibooks.de.

Eine Urteilsbegründung des LG Hamburg steht derweil noch aus, wie bekannt wurde, bleibt die einstweilige Verfügung aber weiterhin bestehen und der Onlineshop Studibooks.de damit bis auf Weiteres offline. "Das ist für uns eine schlechte Nachricht. Ob und wie wir weitermachen, werden wir sehen. Wir müssen jetzt erst einmal auf die Begründung des LG Hamburgs warten. Dann sehen wir weiter", kommentierte Benjamin Gust, PR & Social Manager von Studibooks.de.

Zufrieden über die Entscheidung des LG Hamburgs zeigte sich hingegen Chistian Russ, der den Prozess auf Seiten der Preisbindungstreuhänder geführt hat: "Damit liegt nun erstmals ein Urteil vor, das eine Variante der für die Preisbindung gefährlichen Gutscheinmodelle verbietet", bewertete der Jurist das Urteil des Landesgerichts. 

Stationen eines Rechtsstreites:
Bereits am 13. April hatten der Rechtsbeistand des Börsenvereins und Preisbindungstreuhänder einen entsprechenden Unterlassungsantrag beim Landgericht Hamburg eingereicht. Dieses sprach daraufhin einstweilige Verfügung gegen den Onlinebuchhändler Studibooks.de aus. Die Seite, auf der rund 37.500 Fachbücher aus den Bereichen Jura, Medizin, Pharmazie, Natur- und Geisteswissenschaften aus Endkundenperspektive rund 10 Prozent unter Ladenpreis angeboten werden, ging daraufhin vom Netz.

Der Geschäftsführer von Studibooks.de, Bastian Klasvogt, legte daraufhin Widerspruch ein. Damit stand die endgültige Klärung in einem Hauptsacheverfahren am LG Hamburg am 8. Juni an.

8. Juni: Das Hauptsacheverfahren am LG Hamburg wird auf den 9. Juni verschoben.

9. Juni: Das LG Hamburg erklärt die Unterlassungsklage für berechtigt - Studibooks.de bleibt damit weiterhin offline, prüft aber weitere rechtliche Schritte.