EU-Kommission

Schutzschirm für Rechteinhaber

25. Mai 2011
von Börsenblatt
Die EU-Kommission will den Schutz des geistigen Eigentums im Internet neu regeln. Ein Maßnahmenpaket mit  19 Punkten soll etappenweise für europaweit geltende Regelungen zum Thema geistiges Eigentum sorgen. Dabei will man sich auch den verwaiste Werken annehmen.
Die EU-Kommission will den Schutz des geistigen Eigentums im Internet neu regeln. Am Dienstag dieser Woche präsentierte sie ein Maßnahmenpaket mit insgesamt 19 Punkten. Ein Vorschlag daraus: Verwaiste Werke sollen von nicht-kommerziellen Einrichtungen wie Bibliotheken künftig digitalisiert und kostenlos zugänglich gemacht werden können. Kommerziellen Anbietern soll der Zugang hingegen dadurch erschwert werden, dass bereits im Vorfeld ein Gelddepot gebildet werden muss, für den Fall, dass ein Rechteinhaber im Nachhinein ermittelt wird und dieser Ansprüche geltend macht. Gleichzeitig sollen die Sammlungen kultureller Einrichtungen in Europa (Bibliotheken, Museen und Archive) digital verfügbar gemacht werden. Eine zentrale Rolle soll dabei das Projekt »Europeana« spielen. Hier soll eine zentrale Online-Plattform entstehen, über die die Bürger Zugang zur Vielfalt und zum Reichtum des europäischen kulturellen Erbes erhalten können. Weitere Punkte beschäftigen sich mit Fragen der  effizienteren Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie, der Vereinheitlichung des Patentschutzes, der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern sowie der Sensibilisierung der Bürger im Bezug auf Verletzungen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums. Bis Ende 2012 sollen etappenweise verbindliche Regelungen gefunden werden.