Antiquariat

Umberto Eco, Initiative Antiquariatsrecht, Karl May, Georg Salzmann

10. Dezember 2008
Redaktion Börsenblatt
Eine Auszeichnung für Umberto Eco und Streit um den (Markt-)Wert von Büchern und Autografen. Jahresrückblick Antiquariat 2008: Folge 3 (März).
Das im Januar gestartete Verkaufsportal europäische Marelibri zeichnet am 7. März in Mailand Umberto Eco für sein Buch "Die geheimnisvolle Flamme der Königin Loana" (dt. bei Hanser) als "europäischen Ehrenantiquar" aus. Zur Begründung heißt es: "Nur die persönliche Bekanntschaft mit Antiquaren konnte Umberto Eco zu solch einer intimen Beschreibung der Antiquariatswelt inspirieren: sogar wenn er die Fehler unseres fiktiven Antiquars beschreibt, zeigt der Autor eine tief empfundene Sympathie mit seinem Helden […].“ Der Titel wird künftig jährlich vergeben. "Mal sonnig, mal bewölkt, aber überwiegend heiter", so lautet das salomonische Fazit des Berichterstatters von der 14. Leipziger Antiquariatsmesse in der Frühjahrsbuchmesse. Auf der Leipziger Messe wird die Website der im Januar im Buchhändlerhaus in Frankfurt am Main begründeten Initiative Antiquariatsrecht der Öffentlichkeit vorgestellt. Finanziert wird die Seite von den beiden Portalen ZVAB und Booklooker (Antikbuch24 ist zwar in Leipzig als neues Mitglied der Initiative dabei, steigt aber im Mai nach insgesamt nur drei Monaten wieder aus). Der Initiative gehören außerdem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der ABOEV in beratender Funktion an. Ende März beginnt die öffentliche Auseinandersetzung um den Teilnachlass des Schriftstellers Karl May. Auslöser ist ein 'Ultimatum', das der Bamberger Karl May-Verleger Lothar Schmid dem Freistaat Sachsen stellt. Die Sachsen sollen sich bis 10. April verbindlich zum Ankauf des Materials zu äußern. Schmid fordert für die Briefe und Manuskripte 15 Millionen Euro, mehrere Schätzungen liegen weit unter dieser Summe; sollte es zu keiner Einigung kommen, werde der Nachlass versteigert oder an andere Interessenten veräußert, so Schmid. Der Freistaat reagiert, allerdings unsouverän (siehe Folge 4 des Jahresrückblicks). Unfrieden gibt es zwischen dem Online-Händler Amazon und dem ZVAB beziehungsweise der Mediantis AG. Bei dem in zweiter Instanz ausgetragenen Rechtsstreit geht es um die Frage, welche Keywords in dem Programm "Google AdWords“ verwendet werden dürfen. Amazon hatte in einer Google-Kampagne als Keyword für die Eigenwerbung "Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher" angegeben. "Sollte es erlaubt sein, die Marke von Wettbewerbern zur Abwerbung von Online-Kunden zu nutzen, käme eine Lawine ins Rollen", meint Mediantis-Vorstand Rolf von Rheinbaben. Über den Ausgang des Verfahrens wissen wir nichts. Hat man sich verglichen? Ebenfalls im März erreicht uns die Botschaft, dass das ZVAB bis zu 150.000 Euro für Georg P. Salzmanns Sammlung während des 'Dritten Reichs' "verbrannter Bücher" zu zahlen bereit ist. Das schließt die Zusage ein, die Sammlung geschlossen zu erhalten, aufzuarbeiten, fachlich zu bewerten und sie beispielsweise durch Ausstellungen öffentlich zugänglich zu machen. Eberhard Köstler, Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare, begrüßt die Initiative; das ZVAB habe als vermittelndes Unternehmen einen durch die Vielzahl der in ihm vertretenen Antiquare legitimierten Kulturauftrag. "Die Antiquare sind ja traditionell nicht nur Händler, sondern auch Bewahrer von Kulturgut", so Köstler.