Der IG Kunsthandel in der Rechtsform einer GbR (mit Sitz in Köln, siehe hier) gehören neben dem Verband Deutscher Antiquare außerdem der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels, der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler, der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer, der Kunsthändlerverband Deutschland sowie der Verband der deutschen Münzenhändler an.
In einer Presseerklärung formuliert die IG Kunsthandel ihr Selbstverständnis wie folgt:
"Das neue Bündnis der Galerien, der Kunst- und Münzenhändler, der Antiquariate und Auktionatoren stellt mit rund 1.000 professionellen Mitgliedsunternehmen den Kern des deutschen Kulturgütermarktes dar. Noch nie zuvor wurden die Akteure des deutschen Kulturgütermarktes von einem so großen Bündnis vertreten. Hinzu kommen Zehntausende Künstler und Sammler, mit denen die Kunstmarktakteure einen regen Austausch pflegen und deren Interessen sie ebenfalls berücksichtigen.
Auf der Agenda stehen beispielsweise das deutsche Kulturgutschutzgesetz und einschlägige Richtlinien der EU, die den Kulturgutmarkt zunehmend belasten. Vor allem aus der neuen EU-Einfuhrverordnung – deren Umsetzung bevorsteht – drohen weitere Einschränkungen und bürokratische Hürden für den Kulturgüterhandel, der nicht zuletzt durch die Abschaffung der ermäßigen Mehrwertsteuer im Jahr 2014 beschädigt wurde. Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel will zudem die kulturelle Bedeutung der Arbeit ihrer Mitglieder, die weit über rein kommerzielle Interessen hinausgeht, hervorheben. Denn der Kunsthandel ist eine treibende Kraft für den Kulturstandort Deutschland."
Die IG Kunsthandel weist des Weiteren auf die Besonderheiten des Kunstmarkts hin und fordert eine entsprechende Finanz-, Wirtschafts- und Rechtspolitik:
"Der Gesetzgeber hat dem hiesigen Kulturgütermarkt in den vergangenen Jahrzehnten im internationalen Vergleich eine ganze Palette an Abgabelasten und Restriktionen auferlegt. Daraus folgte eine Stagnation, ein zunehmender Schwund inhabergeführter Unternehmen im deutschen Kunstmarkt. Insbesondere die Kulturpolitik des Bundes ist aufgefordert, wieder zu Anerkennung und Einbeziehung des Kulturgütermarktes zurückzufinden sowie Interesse an dessen Wohlergehen aufzubringen."
Als kulturpolitische Sprecherin und juristische Beraterin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel wurde die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Christina Berking berufen.