Nordrhein-Westfalen
Wiedereröffnung ab: 20. April
Flächengröße: bis 800 Quadratmeter, Buchhandlungen generell. Update, 22. April: Größere Geschäfte dürfen auf 800 Quadratmeter reduzieren. − Der Zugang zu Einkaufszentren, "Shopping Malls", "Factory Outlets" und vergleichbaren Einrichtungen ist nur zu dem Zweck zulässig, dort nach den §§ 5 (Handel: hier sind die Buchhandlungen aufgeführt), 7 (Handwerk, Dienstleistungsbetriebe, Heilberufe) und 9 (Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf) zulässige Einrichtungen aufzusuchen, heißt es in der Verordnung.
Quadratmeter pro Kunde: Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Einlasskontrollen: Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sind zu treffen.
Mund-Nasen-Schutz: Die Nutzung von Alltagsmasken wird insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen (Ausnahme: Münster führt ab 27. April eine Maskenpflicht ein − etwa in Einzelhandelsgeschäften, Banken, im ÖPNV und in städtischen Dienstgebäuden beim Publikumsverkehr. Betroffen sind alle Personen ab sechs Jahre. Auch Schals, Tücher oder selbst genähte Masken können genutzt werden).
Update, 22. April: NRW führt ab 27. April eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel ein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Öffnung von Schulen: Am 20. April sollen zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, vorerst jedoch nur, damit Lehrer*innen und die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können. Ab 23. April können dann auf freiwilliger Basis die ersten Schüler*innen, die Abschlussprüfungen ablegen, zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen wieder in die Schulen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai geöffnet werden − zunächst für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen.
Kindertagesbetreuung: Die derzeitige Notbetreuung wird ab 23. April um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für den 27. April wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet, teilt die Landesregierung mit.
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Kontakt zur Regionalgeschäftsstelle des Börsenvereins in NRW: Hier geht es zu aktuellen Informationen rund um die Corona-Krise und hier geht es zu den Ansprechpartner*innen im Regionalbüro (persönliche Beratung nur für Mitglieder des Börsenvereins)
Trotzdem sollte man nach wie vor die Regeln einhalten.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben
bisher einen hohen Stand an Corona-Fällen und auch eine große Anzahl von Menschen, die an diesem Virus gestorben ist.
Deshalb alles mit Vernunft, Hoffnung und in kleinen Schritten angehen.
(Wer ohne Maske z.B. in Sachsen in den Bus steigt kann mit 50Euro bestraft werden!)
Der ausartende Orwell'sche Missbrauch von Wörtern nervt! Und das ist kein abgehobener philosophischer Diskurs.
Die Seite auf der Sie sich befinden, ist die Seite des Börsenblatts - also eine Branchenseite.
Im übrigen wird auf dieser Seite ein vernünftiger Umgangston gepflegt und nicht direkt aggressiv losgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Bezogen auf die einzelnen Bundesländer liegt der Prozentsatz für alle Infizierten und die mit Corona verbundenen Todesfälle weit im Promille-Bereich.
Bei aktuell ca. 60.000 Infizierten sind das 0,075% der deutschen Bevölkerung von etwa 80 Mio. Bei einer Infektionsquote von 1% gäbe es 800.000 Erkrankte.
In 2017/18 hatten wir 9 Mio Grippekranke (11,2%) und 25.000 Tote.
Das Corona-Virus mag anders sein, die Verantwortlichen haben ja deswegen das Bürger-Verhalten im eisernen Griff und mit Logik und Verstand alles zugemacht, was überflüssig schien.
Wenn ein Supermarkt mit 1200qm geöffnet bleiben durfte, der stationäre Buchhandel bis zum 20.04. nicht, und dann diese Logik viele Verlage, Buchhändlern und Urheber in den ewigen Klammergriff von Bank und KFW bringt ist die Behördenpraxis sehr wohl ein Branchenthema.
Denn was wird wohl im Herbst oder Winter 2020 bei der nächsten Corona-Welle abgehen?