Übersicht über die Buchhandelsschließungen in den 16 Bundesländern (ja = geschlossen):
Bayern: Ja, es sei denn Ausnahmegenehmigung wird erteilt. Dauer: bis 30.3.2020
Baden-Württemberg: Ja. Dauer: bis 19.4.2020
Berlin: Nein.
Brandenburg: Ja. Dauer: bis 19.4.2020
Bremen: Ja. Dauer: bis 19.4.2020
Hamburg: Ja, bis 16.4.2020
Hessen: Ja, bis 19.4.
Mecklenburg-Vorpommern: Ja, bis 19.4.
Niedersachsen; Ja, bis 18.4.
Nordrhein-Westfalen: Ja, bis 19.4.
Rheinland-Pfalz: Ja, Ende noch offen
Saarland: Ja, es sei denn Ausnahmegenehmigung wird erteilt. Dauer: bis 20.4.
Sachsen: Ja, bis 20.4.
Sachsen-Anhalt: Nein.
Schleswig-Holstein: Ja, bis 19.4.
Thüringen: Ja, bis 19.4.
Nicht klar geregelt sind die Fälle, in denen Händler, die nicht unter die Schließungen fallen (z.B. Zeitschriftenläden) neben anderen Waren auch Bücher verkaufen. Hier kommt meist es darauf an, welche Waren eindeutig den größeren Teil ausmachen. Eine klare, einheitliche Regelung für diese Fälle gibt es nicht. In Zweifelsfällen sollten sich Händler, die auch Bücher verkaufen, an das zuständige Ordnungsamt wenden.