Corona-Krise

Wo die Buchhandlung noch offen bleiben kann

19. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Mit Ausnahme von Berlin und Sachsen-Anhalt ist der Buchhandel flächendeckend von den erlassenen Geschäftsschließungen betroffen. Ausnahmen gibt es in Bayern und im Saarland.

Übersicht über die Buchhandelsschließungen in den 16 Bundesländern (ja = geschlossen):

Bayern: Ja, es sei denn Ausnahmegenehmigung wird erteilt. Dauer: bis 30.3.2020

Baden-Württemberg: Ja. Dauer: bis 19.4.2020

Berlin: Nein.

Brandenburg: Ja. Dauer: bis 19.4.2020

Bremen: Ja. Dauer: bis 19.4.2020

Hamburg: Ja, bis 16.4.2020

Hessen: Ja, bis 19.4.

Mecklenburg-Vorpommern: Ja, bis 19.4.

Niedersachsen; Ja, bis 18.4.

Nordrhein-Westfalen: Ja, bis 19.4.

Rheinland-Pfalz: Ja, Ende noch offen

Saarland: Ja, es sei denn Ausnahmegenehmigung wird erteilt. Dauer: bis 20.4.

Sachsen: Ja, bis 20.4.

Sachsen-Anhalt: Nein.

Schleswig-Holstein: Ja, bis 19.4.

Thüringen: Ja, bis 19.4.

Nicht klar geregelt sind die Fälle, in denen Händler, die nicht unter die Schließungen fallen (z.B. Zeitschriftenläden) neben anderen Waren auch Bücher verkaufen. Hier kommt meist es darauf an, welche Waren eindeutig den größeren Teil ausmachen. Eine klare, einheitliche Regelung für diese Fälle gibt es nicht. In Zweifelsfällen sollten sich Händler, die auch Bücher verkaufen, an das zuständige Ordnungsamt wenden.