UTB und Preselect.media gründen Firma Booktex

Plattform für digitale Semesterapparate

16. Juli 2015
von Börsenblatt
Die Stuttgarter Verlagskooperation UTB und der Dienstleister Preselect.media kündigen für ihre gemeinsame Plattform Booktex einen neuen Service an − lizenzierte Verlagsinhalte sollen für die Nutzung in digitalen Semesterapparaten bereit gestellt werden. Das neue Angebot soll im Wintersemester 2014 an den Start gehen, teilen die Partner mit.

Bibliothekare und Dozenten können der Mitteilung zufolge über die Plattform Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken verlagsübergreifend für digitale Semesterapparate zusammenstellen und lizenzieren. Das neue Angebot stehe allen Verlagen offen. Betreiber der Plattform ist Booktex, ein Gemeinschaftsunternehmen von UTB und Preselect.media. Die Geschäftsführung von Booktex übernimmt in Personalunion UTB-Geschäführer Bertram Salzmann.

Die Berechnung der Lizenzgebühr erfolge in Abhängigkeit von Buchgesamtpreis und Seitenumfang der Nutzung sowie von Teilnehmerzahl und Dauer der Lehrveranstaltung, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit der neuen Plattform wollen die Partner Hochschulen "ein rechtssicheres Angebot zur auszugsweisen Nutzung von Verlagswerken in Semesterapparaten" vorlegen, so Salzmann − mit Blick auf die ausstehende endgültige Entscheidung zum Paragrafen 52a des Urheberrechts. Zudem hätten die Verlage mit der Plattform die Möglichkeit, "ihre Inhalte auch für Semesterapparate zu angemessenen Konditionen zu vertreiben". Das Geschäftsmodell von Booktex sieht neben einer Grundgebühr in Abhängigkeit von der jeweiligen Titelzahl der Verlage eine Umsatzbeteiligung für Booktex auf Provisionsbasis vor.

Hintergrund

Für die meisten Lehrveranstaltungen an Hochschulen gebe es inzwischen digitale Semesterapparate im Intranet der Institutionen, so Booktex. Neben Materialien, die die Dozenten selbst erstellt haben, werden dabei oft auch eingescannte Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Verlagswerken genutzt.

Über diese Nutzung, die unter Berufung auf Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetztes erfolgt, gibt es seit Jahren zwischen Verlagen und VG Wort auf der einen Seite und Hochschulen und Ländern auf der anderen Seite rechtliche Auseinandersetzungen. So forderte etwa der Börsenverein vor zwei Jahren, den Paragrafen 52a auslaufen zu lassen.