Umsatzsteuer auf Hörbücher
Neues FAQ-Papier des Börsenvereins
30. Dezember 2014
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat ihr FAQ-Papier zur Umsatzsteuer auf Hörbücher überarbeitet: Wie berichtet, gilt für Hörbücher ab 2015 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, allerdings nur für Tonträger mit Lesungen und nicht für Hörspiele. Für letztere werden nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.