Umsatzsteuer auf Hörbücher

Neues FAQ-Papier des Börsenvereins

30. Dezember 2014
von Börsenblatt
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat ihr FAQ-Papier zur Umsatzsteuer auf Hörbücher überarbeitet: Wie berichtet, gilt für Hörbücher ab 2015 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, allerdings nur für Tonträger mit Lesungen und nicht für Hörspiele. Für letztere werden nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Da insbesondere die Abgrenzung zwischen Lesung und Hörspiel schwierig sei, habe das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben jüngst nähere Details vorgelegt und sich dabei im Wesentlichen an Vorschlägen aus der Praxis orientiert, wie dies der Börsenverein auch empfohlen hatte.

Die Rechtsabteilung hat darum ihr FAQ-Papier zur Umsatzsteuer auf Hörbücher aktualisiert und ergänzt (vorheriger Login unter boersenverein.de erforderlich).