Neuer Stichtag bei VLB-Abrechnung

Jetzt zählt das Kalenderjahr

23. November 2017
von Börsenblatt
Ab dem kommenden Jahr gilt ein neuer Stichtag für die Abrechnung der Titel, die Verlage an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) melden: Der Bewertungszeitraum für die Meldegebühr umfasst dann ab 2018 das komplette Kalenderjahr. Stichtag ist somit der 31. Dezember statt wie bisher der 1. November.

Auch bezüglich der Aktualisierung des Lieferbarkeitsstatus sind dann die vier Quartale des jeweiligen Kalenderjahres abrechnungsrelevant – nicht wie bisher das vierte Quartal des Vorjahres und die ersten drei Quartale des laufenden Jahres, teilt die MVB mit. Damit seien Fakturzeitraum und Bewertungszeitraum des VLB künftig identisch. Der Rechnungsversand an alle Verlagskunden, die im kommenden Jahr Titel im VLB listen, erfolge im Januar 2019. Über die Anpassung des Fakturzeitraums informiert auch das Dokument „Erläuterungen zu Ihrer Rechnung“, das dem Rechnungsversand ab Freitag, 24. November, beigefügt ist.

„Wir passen den Stichtag für die VLB-Rechnungen an, um unser Preismodell noch transparenter zu machen. Der bisherige Abrechnungsmodus in Form eines jahresübergreifenden Bewertungszeitraums für den Lieferbarkeitsstatus hat bei unseren Verlagskunden wiederholt zu Unsicherheiten geführt. Da speziell diese Informationen für den Handel besondere Bedeutung haben, wollen wir für Klarheit bei allen Beteiligten sorgen. Unterstützt wird dieses Anliegen auch durch die ganzjährig einheitlichen Fristen für die Pflege der Metadaten, die sich aus dem neuen Vorgehen für unsere Verlagskunden ergeben. Wir freuen uns, dass wir mit der neuen Regelung jetzt einem wesentlichen Kundenwunsch entsprechen können“, erklärt Jörg Gerschlauer, Leiter Geschäftsbereich Digitale Services bei der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH.

Für die Googlesuche: Keine PDF-Dateien mehr für die Hauptbeschreibung

Ebenfalls zum 1. Januar 2018 wird eine Anpassung bei der Statusbewertung für die Hauptbeschreibung wirksam. Im entsprechenden VLB-Feld muss ab diesem Zeitpunkt immer ein Text hinterlegt sein - die Verwendung von Links und PDF-Dateien reicht dann nicht mehr aus.

Hintergrund ist, dass Links und PDF-Dateien häufig nicht auf den Webseiten und in den Software-Anwendungen der Händler angezeigt werden. Im Sinne der optimalen Verbreitung der Metadaten soll die Anpassung dafür sorgen, dass der Hauptbeschreibungstext auf allen Kanälen in Textform ausgespielt wird.