KMK und VG Wort zu Intranetnutzungen an Hochschulen
2016 noch keine Einzelerfassung
9. Dezember 2015
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich kürzlich darauf verständigt, die gemäß § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, etwa für digitale Semesterapparate, 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten.