KMK und VG Wort zu Intranetnutzungen an Hochschulen

2016 noch keine Einzelerfassung

9. Dezember 2015
Redaktion Börsenblatt
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich kürzlich darauf verständigt, die gemäß § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, etwa für digitale Semesterapparate, 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten.

2016 sei daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz durch die Hochschulen vorzunehmen, so die gemeinsame Pressemitteilung der KMK und der VG Wort weiter.

Darüber hinaus soll im 1. Quartal 2016 das geplante Verfahren für die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen weiter entwickelt werden, so die Mitteilung weiter. Das Meldeverfahren soll − im Vergleich zu dem im Pilotprojekt der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/15 erprobten Verfahren − deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet werden. Eine entsprechende Meldung und Abrechnung werde damit nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgen.