Google Books ist legal

Authors Guild muss Buchscannungen hinnehmen

19. April 2016
Redaktion Börsenblatt
Google darf für seinen Dienst Google Books Bücher scannen und Ausschnitte ins Netz stellen. Mit großer Enttäuschung hat die US-amerikanische Autorenvertretung Authors Guild die Entscheidung des obersten amerikanischen Gerichts aufgenommen.

"Fair use" vs. Urheberrecht - zehn Jahre vor Gericht

Der Supreme Court hat mit seiner Entscheidung vom 18. April die seit Jahren andauernden rechtlichen Streitigkeiten beendet, die Klage der Autorenvereinigung gegen das Buchscanprojekt wurde nicht angenommen. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.

Mit Google Books stehen Inhalte vieler Bücher frei durchsuchbar im Internet. Die Autorenvereinigung spricht von 4 Millionen Büchern. Was die Authors Guild besonders stört: Google hatte sich für das Einscannen nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber besorgt. Stattdessen hatte Google sich auf den Grundsatz des "Fair Use" berufen und damit auf zwei vorigen Instanzen erfolgreich gewesen. Allerdings räumt Google Rechteinhabern ein, die Nutzung ihrer Bücher einzuschränken, z.B. nur bestimmte Teile des Werks anzuzeigen).

Die Autoren bekommen nichts

Die Autors Guild findet es aber alles andere als fair, dass Google die Bücher aus reinen Profitgründen gescannt habe: "Heute haben die Autoren einen kolossalen Verlust erlitten," kommentiere die Autors-Guild-Präsidentin Roxana Robinson. Man habe im September eine Klageschrift eingereicht, weil Google dreist gegen das Urheberrecht verstoße. "Wir glaubten damals und glauben es heute, dass Autoren entschädigt werden sollen, wenn ihr Werk für Werbezwecke vervielfältig wird." Eine Entschädigung für das Scannen erhalten die Autoren von Google nämlich nicht. Google argumentiert, die Auffindbarkeit trage dazu bei, dass mehr Bücher gekauft werden, dies sei Entschädigung genug. Das sehen auch viele Buchverlage anders, die die Klage unterstützt hatten.

Mary Rasenberger, Vizechefin der Authors Guild, fand noch markigere Worte für das Urteil. Ihrer Meinung nach ist die Begründung des Urteils mit dem „öffentlichen Nutzen” ("public benefit") vor allem eins: kurzsichtig. "Der Preis dafür könnte die künftige Vitalität der amerikanischen Kultur sein", ärgert sich Rasenberger. "Autoren zählen bereits heute zu den am schlechtesten bezahlten Arbeitern." Sie warnte vor einer nahen Zukunft, in der sich viele Kreative es sich nicht mehr „leisten“ könnten, schriftstellerisch tätig zu werden.

Jetzt wollen die Autoren Google Books Konkurrenz machen

Gleichzeitig drohte die Authors Guild Google damit, dass das Urteil keine "Blankovollmacht" darstelle, sondern das Gericht dem Scannen und den Suchfunktionen einen strengen Rahmen gesetzt habe. „Wir werden genau verfolgen, ob Google und seine Partner diese Standards einhalten“, teilte die Authors Guild mit.

Außerdem kündigte der Autorenverband an, mit weiteren Partnern an einer eigenen Lösung zur Lizenzierung von Büchern zu arbeiten. Eine Lösung in der Breite, so hofft die Authors Guild, könnte Diensten wie Google Books das Wasser abgraben.