Geplante Gemeinschaftsfirma von Holtzbrinck und Bonnier

Bundeskartellamt gibt grünes Licht

16. Februar 2017
von Börsenblatt
Das Bundeskartellamt hat am 6. Februar den Antrag der Publikumsverlage Holtzbrinck und Bonnier zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Vertrieb von Büchern in bestimmten Nebenmärkten genehmigt.

Die beiden Unternehmen hatten dies, wie berichtet, am 25. Januar bei der Kartellbehörde beantragt. Am 6. Februar hat nun das Bundeskartellamt die formlose Freigabe für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens erteilt, bestätigt ein Sprecher der Behörde gegenüber boersenblatt.net. Es habe sich um einen sogenannten "erste Phase"-Fall gehandelt: Nach Eingang eines Antrags habe die Behörde zunächst einen Monat, um den Zusammenschluss zu prüfen. Wenn er sich als unproblematisch erweise, werde der Antrag vor Ablauf der Frist formlos freigeben. Das sei hier der Fall gewesen. Dabei erfolge keine genauere Begründung des Beschlusses, so der Sprecher.

Mit der Freigabe dürften die Unternehmen das geplante Gemeinschaftsunternehmen gründen, was relativ zeitnah erfolgen sollte.

Nach unbestätigten Informationen des Börsenblatts dürfte es den Unternehmen vor allem darum gehen, neue Nebenmärkte – etwa große Drogeriemärkte – für ihre Bestsellerproduktion zu erschließen.