Die Voraussetzung, um das E-Book gratis zu erhalten, war das Herunterladen der Kindle-Lese-App. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Ehrlinger, Hagen et.al., Berlin, an Amazon heißt es: „Die kostenfreie Abgabe preisgebundener Bücher an Letztabnehmer verstößt gegen das Preisbindungsgesetz. Aufgrund eines damit verbundenen Preisnachlasses von 100% stellt dies die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises dar. Erschwerend kommt hinzu, daß Sie einen preisgebundenen Titel zur Vermarktung Ihrer Kindle-Lese-App einsetzen und somit "ebook"-Kunden kanalisieren und für Ihr [amazon] ebook-Angebot zu gewinnen beabsichtigen."
In Richtung Bastei Lübbe formulierten die Anwälte: „Für den von amazon begangenen Preisbindungsverstoß haften Sie als "Mittäter", zumindestens aber als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe) gemäß § 830 Abs. 2 ebenso. Der Buchpreisbindungsverstoß ist auf ein gemeinschaftliches Zusammenwirken von Amazon und Ihnen [Bastei-Lübbe] zurückzuführen."
Wie berichtet, hatten sich am Mittwoch Thomas Wrensch, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses, und Uwe Sigismund vom Arbeitskreis unabhängiger Sortimenter (AKS) mit Bastei-Lübbe-Vorstand Klaus Kluge und Vertriebschefin Stefanie Folle zu einem klärenden Gespräch getroffen.
Die ganze Branche regt sich auf, aber keiner tut was.
Dann kommt die ebuch und mahnt einfach ab. Klasse.
Dann schauen wir doch mal, was draus wird...
Gruß,
Stephan Jaenicke