E-Vertriebsdienstleister wächst

De Gruyter und Nomos stellen Titel bei Booktex ein

27. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Der Stuttgarter E-Vertriebsdienstleister Booktex hat Verträge mit den Verlagen De Gruyter und Nomos abgeschlossen. Diese werden zukünftig insgesamt über 11.000 Titel bereitstellen, die in Auszügen für digitale Semesterapparate auf der E-Learning-Plattform lizenziert werden können.

Die Verlage De Gruyter und Nomos werden zukünftig Hochschulen auszugsweise ihre Publikationen zur Verfügung stellen, die sich an der Plattform www.digitaler-semesterapparat.de beteiligen. Der mit dem Stuttgarter Vertriebsdienstleister Booktex geschlossene Vertrag besagt, dass De Gruyter 10.000 E-Books und die Nomos Verlagsgesellschaft 1.000 Zeitschriftenausgaben zur Verfügung stellen. Damit vertreiben nun 24 Verlage bei der im März freigeschalteten Plattform ihre Inhalte.

Die Plattform Booktex bietet Verlagen die Möglichkeit, ihre Inhalte für die Hochschulnutzung jenseits der Regelungen des Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz zu angemessenen Konditionen zu vertreiben und dabei den vom Bundesgerichtshof vorgesehenen Vorrang von Vertragslizenzangeboten gegenüber dem Einscannen an Hochschulen wahrzunehmen. 

Booktex übernimmt für die Verlage die Bereitstellung digitaler Buchauszüge aus dem Volltext der E-Books, den Abschluss von Lizenzvereinbarungen mit den beteiligten Hochschulen, die Abrechnung der Lizenzgebühren sowie die Ausschüttung der Erlöse an die Verlage. Die Lizenzgebühr errechnet sich nach Faktoren wie Buchpreis, genutztem Seitenumfang, Teilnehmerzahl, Nutzungsart usw. Die von Dozenten zusammengestellten Semesterapparate können sowohl online eingesehen als auch als pdf-Datei heruntergeladen oder auf eigene Kosten als POD-Exemplar ausgedruckt bezogen werden. 

Das Angebot von booktex ist zu unterscheiden vom Meldeportal für Nutzungen nach Paragraf 52a, das die VG Wort entwickelt hat. Es soll Dozenten bei der rechtskonformen Nutzung digitaler Semesterapparate unterstützen. Dabei wird geprüft, ob gewünschte Inhalte nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz oder auf der Grundlage eines vorhandenen Lizenzangebots des Verlags zugänglich gemacht werden können. In letzterem Falle käme dann beispielsweise ein Lizenzangebot von booktex in Betracht.