"Damit in Zukunft für alle E-Books, die an Kunden in Österreich verkauft und ausgeliefert werden, jederzeit der korrekte Preis verfügbar ist, sollten Verlage diese E-Books direkt an das VLB melden", rät Michael Vogelbacher, Leiter Informationsdienste der MVB, in einer MVB-Presseinformation. "Der gemeldete Preis ist damit der gebundene Ladenpreis." Als Service rechnet das VLB heute schon die gebundenen deutschen Preise automatisiert in den jeweiligen österreichischen Preis um. "Um abweichende Preise zu kommunizieren, müssen Verlage diese auch zukünftig ans VLB melden oder der Umrechnung widersprechen", so Vogelbacher.
Hintergrund
Das novellierte Bundesgesetz zur Buchpreisbindung in Österreich tritt, wie auf boersenblatt.net berichtet, zum 1. Dezember in Kraft. Einbezogen in die Preisbindung sind dann auch E-Books und der grenzüberschreitende elektronische Handel.
Diese Regelung gilt nicht nur für digitale Bücher österreichischer Verlage, sondern auch für deutschsprachige E-Books, die durch Verlage oder Online-Händler mit Sitz außerhalb Österreichs nach Österreich exportiert bzw. verkauft werden. Unter dem Begriff "E-Book" versteht das neue Buchpreisbindungsgesetz einen abrufbaren und speicherbaren Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte – insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones – lesbar gemacht wird.
Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) ist als Dienstleister für die österreichische Branchenplattform buchmarkt.at damit Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von gedruckten Büchern und E-Books in Österreich.