Bertelsmann Club

Berufung, offener Brief: Der Streit geht weiter

20. Januar 2016
von Börsenblatt
In der Auseinandersetzung um Ansprüche aus dem abgewickelten Bertelsmann Club-Geschäft machen die Verpächter Druck: "Schalten Sie sich ein und tragen Sie zu einer Lösung bei!", heißt es in einem Offenen Brief an Liz Mohn, Mitglied des Bertelsmann-Aufsichtsrates. Im April wollen die Geschäftspartner außerdem ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf kippen, das die Schadensersatzansprüche für die früheren Club-Partner negiert.

Der im Namen der 237 betroffenen Geschäftspartner verfasste Offene Brief ist in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Neue Westfälische" ganzseitig erschienen und liegt boersenblatt.net vor. "Nach unserer festen Überzeugung würden Sie damit auch im Sinne Reinhard Mohns handeln", wird in dem Brief an Liz Mohn festgestellt. Das Schreiben ist von Guido Gebhard (Düsseldorf), dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Buchclub Verpächter-Unternehmen, unterzeichnet worden.

Mit der Schließung des Buchclubs Ende 2015 sei "in rigider Art und Weise" dem Pionierwerk und der Königsidee Reinhard Mohns, des verstorbenen Mannes von Liz Mohn, das nüchterne Aus verkündet worden. Damit sei der Nukleus ausgelöscht worden, aus dem heraus der Aufstieg von Bertelsmann zum heutigen Global Player allein möglich geworden sei. Wie in dem Offenen Brief erläutert wird, habe Mohn 1951 in der Gründungsphase des Bertelsmann Leserings kurzfristig der Mut verlassen. "Beim damaligen Stamm von 85.000 Mitgliedern wollte er den Lesering schließen, da er weitere Investitionen scheute", heißt es. "Zerstreuen Sie sie in alle Winde", habe damals Mohns Devise gelautet. In dieser Situation seien die Buchhandelspartner und Vertriebsfirmen bereit gewesen, Verantwortung und Risiko zu übernehmen "und weiter in die großartige Idee des Leserings zu investieren". So seien das von Mohn geschaffene Fundament und damit der Aufstieg des Hauses Bertelsmann dauerhaft gesichert worden.

Ehrensache: Verpächter pochen auf Leitbild des Bertelmann-Konzerns

Im Offenen Brief an Liz Mohn erinnern die Geschäftspartner (Verpächter) an die partnerschaftlich verfasste Unternehmenskultur Bertelsmanns. Das Haus bekenne in seinen Leitlinien schließlich zu dem Grundsatz: "Unsere Geschäftspartner können sich auf Bertelsmann als integren, rechtskonform und ethisch einwandfrei handelnden Partner verlassen." Im Sinne dieser Selbstverpflichtung, wird in dem Offenen Brief argumentiert, erwarteten die Buchhandelspartner einen "angemessenen und respektvollen" Umgang seitens des jahrzehntelangen Partners – was im Klartext bedeutet: Der Konzern solle freiwillig den Geldbeutel öffnen und die Verpächter entschädigen. Auch wenn das Landgericht Düsseldorf in einem ersten Urteil die Kündigung der Pächterverträge für unwirksam erklärt habe, waren Schadensansprüche der Verpächter verneint worden – ein für beide Seiten unbefriedigendes Urteil.

Berufung eingelegt – im April wird weiterverhandelt

Wie Guido Gebhard, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Buchclub Verpächter-Unternehmen gegenüber boersenblatt.net bestätigte, haben die Verpächter das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom September angefochten und Berufung eingelegt. Die entsprechenden Unterlagen seien am 30. Dezember vergangenen Jahres bei Gericht eingericht worden. Am 14. April wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandelt. Problem: Das Urteil war nur von drei der insgesamt 237 Club-Partner angestrengt worden (zum Urteil des Landgerichts Düsseldorf: siehe Archiv). Darum habe der Prüfungsausschuss die übrigen Partner aufgerufen, einer Schadensersatzklage beizutreten. "Die überwiegende Zahl der Pächter hat diesem Vorgehen zugestimmt", so Gebhard.

Käme Bertelsmann den Verpächtern entgegen, wäre das Tauziehen vor Gericht erledigt. Bislang sah der Konzern dazu aber keine Veranlassung.