Konkret geht es um Änderungen in § 3 Ziff. 3, so der Börsenverein weiter. Preise, sowohl Erstmeldungen als auch Preisänderungen und -aktionen, müssen demnach bei preisgebundenen Titeln mit einem zeitlichen Vorlauf an die Preisreferenzdatenbank Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) erfolgen:
14 Tage bei gedruckten Büchern 4 Tage bei E-Books 28 Tage bei E-Book-PreisaktionenIm VLB werden diese Regeln bis Ende des Jahres umgesetzt. Preismeldungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden dann automatisch vom System abgewiesen.
Die Verkehrsordnung für den Buchhandel formuliert die Bedingungen, welche die drei Fachsparten Verlage, Sortimentsbuchhandel und Zwischenbuchhandel beim Geschäftsverkehr untereinander möglichst zu Grunde legen sollen. Rechtlich ist die Verkehrsordnung eine von juristischen Formerfordernissen freigestellte Vereinbarung (§ 2 Abs. 1 n.F. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) des Börsenvereins für seine Mitglieder.
PDF-Download der aktualisierten Verkehrsordnung.