Patentrecht

E Ink verklagt Trekstor

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt

Die E Ink Corporation, seit 2009 ein Unternehmen der taiwanesischen E Ink Holding, hat gegen den in Lorsch ansässigen Gerätehersteller Trekstor eine Patentklage beim Landgericht Mannheim eingereicht. Update: Stellungnahme von TrekStor und der MVB.

Ein Gerichtssprecher wollte den Eingang der Klage auf Anfrage nicht bestätigen. E Ink teilt auf seiner Website mit, man werfe Trekstor vor, für seine Sechs-Zoll-E-Reader 4 Ink und Pyrus Displays zu verwenden, die zwei europäische Patente von E Ink zu elektronischer Tinte verletzen. Als Hersteller der Displays wird das chinesische Unternehmen Guangzhou OED Technologies genannt. Weltbild und Hugendubel, die Geräte von Trekstor anbieten, wollten den Vorgang nicht kommentieren und verwiesen auf das Lorscher Unternehmen.

Am Mittwochnachmittag haben sowohl TrekStor als auch die MVB eine Stellungnahme abgegeben.

Aus der Stellungnahme von TrekStor:
"Nach den derzeit verfügbaren Informationen handelt es sich um eine sogenannte Hauptsacheklage und nicht um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. In dem Hauptsacherechtsstreit ist eine erstinstanzliche Entscheidung voraussichtlich nicht vor dem zweiten Halbjahr 2013 zu erwarten. Eine Entscheidung in einem etwaigen Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe wird voraussichtlich frühestens im ersten Halbjahr 2015 vorliegen."

'Wir sind nach eingehender Überprüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die angegriffenen Produkte keine Patente von E Ink verletzen', erläutert TrekStor-Geschäftsführer Shimon Szmigiel. 'Wir sehen daher dem anstehenden Verletzungsverfahren gelassen entgegen.'"

Auf Nachfrage gab eine Unternehmenssprecherin an, dass bei dem Unternehmen bislang keine Klage vorliege. Allerdings hätten Anwälte des Unternehmens vom Landgericht Mannheim erfahren, dass E Ink wie in der Presse verbreitet bereits Klage eingereicht habe. Im Streit komme es darum nun direkt zum Hauptverfahren, da TrekStor eine Schutzschrift gegen einstweilige Verfügungen eingelegt habe. Eine schnelle Einigung im Streitfall ist demnach eher nicht zu erwarten, könnte sich sogar mehrere Jahre hinziehen. 

Auch die MVB bezieht zu der Klage gegen den Geräteproduzenten Stellung
Obwohl das Gerichtsverfahren allein TrekStor und E Ink betreffe, heißt es in der Informationsmail, habe sich die MVB entschlossen, "ihren Handelspartnern im Falle eines momentan sehr unwahrscheinlichen Verkaufsstopps ein Rückgaberecht für alle von ihr gelieferten Geräte anzubieten." Von der Klage betroffen ist aus der Liro-Familie nur die Liro Ink-Geräte, der baugleich mit einem der angegriffenen E-Reader ist.

"Erst einmal möchten wir für Beruhigung im Markt sorgen: Patentrechtsklagen sind im vielumkämpften Hardwaremarkt leider an der Tagesordnung. Das aktuelle Weihnachtsgeschäft wird von dem Rechtsstreit nicht betroffen sein. Außerdem hoffen wir, mit unserem Rückgaberecht den Buchhandel vor möglichen Risiken zu schützen", sagt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB.